Regierung soll nicht in Taschen der Spender greifen
Caritas Wien-Generalsekretär Klaus Schwertner hat am Montag gegenüber "Kathpress" seinen Appell an die Regierung bekräftigt, "nicht in die Taschen der Spender zu greifen". Hintergrund ist das Vorhaben der Regierung, jene Spenden, die Hilfsorganisationen für die Betreuung von Flüchtlingen gesammelt haben, von den Fördermitteln des Innenministeriums abzuziehen. Das geht zumindest aus einem Brief des Innenministeriums an die NGOs hervor, über den heimische Medien am Montag berichteten.
Konkret will das Ministerium in dem Brief von den Organisationen wissen, "in welcher Höhe Spenden bei ihnen seit dem 4. September 2015 mit der Widmung Flüchtlingshilfe eingegangen sind und wie viel von diesem Spendenaufkommen bislang für diese Maßnahmen bereits verbraucht wurde". Auf diese Angaben werde man auch "bei der Gewährung weiterer Förderungen bzw. bei der Förderabrechnung Bedacht zu nehmen" haben, hieß es.
Auch die Caritas habe diesen Brief bekommen, bestätigte Schwertner. Gegenüber "Kathpress" erläuterte er, dass es in der Causa aber nur um den Bereich der Transithilfe gehe. Also um die Hilfe und Betreuung an den Grenzen, an den Bahnhöfen oder den kurzfristigen Notquartieren. Wobei die Leistungen der tausenden freiwilligen Helfer sowie die zahlreichen Sachspenden natürlich nicht dem Ministerium verrechnet worden seien sondern lediglich die bei der Caritas angefallenen Kosten für die hauptamtlichen Mitarbeiter und sonstigen Leistungen.
Flüchtlingshilfe sei kein Akt der Mildtätigkeit, sondern in erster Linie Aufgabe und Verpflichtung des Staates ist, hielt Schwertner fest. Hier gebe es aber nach Ansicht Schwertners eine klare staatliche Verantwortung. Und diese Verantwortung müsse auch wahrgenommen werden. Der Brief vermittle nun aber den Eindruck, dass der Staat in die Taschen der Spender greifen wolle.
Das Ministerium beruft sich in seinem Begehren allerdings auf eine Sonderrichtlinie, die seit Oktober 2015 in Kraft ist und Ende März auslaufen wird. Darin ist nicht nur das Prozedere für die Förderungen festgehalten, es ist darin auch fixiert, dass "grundsätzlich nur jene Kosten förderbar sind, die (...) nicht durch Zuwendung Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind". Ein neuer Vertrag zwischen Innenministerium und NGOs wird gerade ausgehandelt.
Das Innenministerium berief sich auch darauf, dass es vom Finanzministerium aufgefordert worden sei, den Brief zu verschicken. Dort wiederum hieß es, das Schreiben diene dazu, die NGOs auf die Rechtslage hinzuweisen. Diese sei im Sinne des Steuerzahlers einzuhalten.
Caritas-Generalsekretär Schwertner betonte jedenfalls, dass man mit dem Innenministerium im Gespräch sei. Es brauche dringend ab 1. April eine neue Regelung. Er sei zuversichtlich, "dass es eine Lösung geben wird".
Quelle: kathpress