Ausgliederung von KZ-Gedenkstätten
Die österreichische KZ-Gedenkstätte Mauthausen soll in eine eigenständige Bundesanstalt öffentlichen Rechts ausgegliedert werden. Ein entsprechender Entwurf für eine Neufassung des Gedenkstättengesetzes wurde jetzt in Begutachtung geschickt. Der Vertreter der katholischen Kirche im auch von der Bischofskonferenz getragenen "Mauthausen Komitee Österreich" (MKÖ) befürwortet den Schritt grundsätzlich.
Derzeit sind die Gedenkstätten auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen sowie seiner Nebenlager direkt der Innenministeriumsabteilung "Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge" unterstellt. Eine eigene Bundesanstalt, nach Vorbild der Bundesmuseen, soll künftig der Gedenkarbeit mehr Unabhängigkeit und Spielraum einräumen, berichtete "Der Standard" am Mittwoch.
"Das Mauthausen-Komitee hat die Pläne, die Gedenkstätte auf eine neue gesetzliche Basis und eine breitere Organisationsform zu stellen, befürwortet", betonte der von der Bischofskonferenz als Vertreter der Kirche im MKÖ-Vorstand entsandte Generalsekretär der Katholischen Aktion Österreich, Josef Pumberger, auf Kathpress-Anfrage. Das Mauthausen-Komitee habe seine Anliegen im Rahmen der seit längeren geführten Debatte um eine Ausgliederung eingebracht: "Unser Hauptanliegen ist die Gedenk- und Erinnerungsarbeit, verbunden mit entschiedenem Engagement gegen Totalitarismus, Rassismus und Antisemitismus. Darüber hinaus ist uns wichtig, dass die Grundfinanzierung der Bundesanstalt durch die Republik klar festgeschrieben ist und wertangepasst wird."
Laut "Standard" sieht der Gesetzesentwurf nun eine gesicherte finanzielle Dotierung von 4,1 Millionen Euro vor, die jährlich wertangepasst werden soll. Gleichzeitig fällt die bisher in dieser Summe enthaltene Erhaltung von 57 Kriegsgräberstätten weg, die weiterhin in der Obhut des Innenministeriums verbleibt.
Der neuen Bundesanstalt wird laut den Plänen ein Kuratorium übergeordnet. Die neu zu bestellende Leitung bekommt zudem zwei Beiräte beigestellt: Einen international zu besetzenden wissenschaftlichen Beirat sowie einen weiteren, in dem Opfervertreter, Religionsgemeinschaften und Sozialpartner vertreten sind. "Wir schaffen eine zeitgemäße Struktur, mit der die Gedenkstätten auch für die Zukunft dauerhaft abgesichert werden, auch finanziell", erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gegenüber der APA.
Quelle: kathpress