Familiensynode hat Türen geöffnet
Die vatikanische Bischofssynode über Ehe und Familie hat Türen geöffnet, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen die Teilnahme am kirchlichen Leben besser als bisher zu ermöglichen und zu gestalten. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Freitag in Wien bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz betont.
Auf die Frage, warum im Abschlussdokument der Synode der Zugang zu den Sakramenten für wiederverheiratete Geschiedene nicht direkt angesprochen wird, erläuterte Schönborn, dass man damit einer einseitigen Fokussierung auf die Kommunionfrage entgehen wollte. Es könne auch eine "Falle" sein, wenn man das Thema zu eng sieht und zugleich das Umfeld vernachlässige. Es gehe darum, "den Blick auf das Ganze zu richten", den Kontext, in dem eine Scheidung oder auch eine Wiederverheiratung stehen. "Gott sei Dank spricht das Synodendokument auch die Situation der Kinder an", so der Kardinal. Auch die Situation des verlassenen Ehepartners sei in den Blick zu nehmen. Das sei freilich eine große Herausforderung für die Seelsorge.
Der Kardinal verwies auf das Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981. Darin spreche der Papst von verschiedenen Situationen, die man "aus Liebe zur Wahrheit" unterscheiden müsse. So sei es ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere seien eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Kinder.
All diese Fragen würden im Übrigen nicht nur den Zugang zur Kommunion sondern genauso den Zugang zum Bußsakrament betreffen, erinnerte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
Er unterstrich, dass die kirchliche Diskussion jedenfalls im Gange sei. Schon Johannes Paul II. habe betonte, dass wiederverheiratete Eltern ihre Kinder im Glauben erziehen sollen. Papst Benedikt XVI. habe daraus gefolgert, dass es dann ja auch möglich sein müsse, dass solche Eltern auch andere Kinder im Glauben begleiten können, etwa durch das Patenamt. Schönborn: "Hier kommt einiges in Bewegung."
Im Abschlussbericht der deutschsprachigen Arbeitsgruppe bei der Synode wurde u.a. auch eine Vergebungsbitte für Verfehlungen der katholischen Kirche im Umgang mit ledigen Müttern, außerehelich geborenen Kindern, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Homosexuellen, Geschiedenen und Wiederverheirateten formuliert. Es sei schade, so Schönborn, dass diese Passage dann nicht in das Enddokument übernommen wurde. Zugleich sei es aber gut und notwendig gewesen, dass zumindest die deutschsprachige Gruppe diese Bitte endlich öffentlich formuliert habe.
Quelle: kathpress