Wiederverheiratete "sollen sich nicht exkommuniziert fühlen"
Die Weltbischofssynode hat am Samstagabend ein umfassendes Dokument mit 94 Thesen zum Thema Ehe und Familie verabschiedet. Während die meisten Absätze nur wenige Gegenstimmen fanden, erhielten drei Absätze, in denen es um wiederverheiratete Geschiedene geht, nur eine knappe Zweidrittelmehrheit. "Katholisch.at" dokumentiert die Absätze in Auszügen:
Getaufte, die nach einer Scheidung zivil wieder geheiratet haben, müssen auf verschiedene Weise stärker in die christliche Gemeinschaft integriert werden, wobei jeglicher Anlass zum Skandal vermieden werden soll. Die Logik der Integration ist der Schlüssel für ihre seelsorgerische Begleitung. Sie sollen nicht nur wissen, dass sie zum Leib Christi, der die Kirche ist, gehören, sondern das auch freudig und produktiv erfahren. (...)
Man muss deshalb unterscheiden, welche Formen des Ausschlusses, die derzeit im liturgischen, pastoralen, erzieherischen oder institutionellen Bereich praktiziert werden, überwunden werden können. Sie sollen sich nicht nur nicht exkommuniziert fühlen, sondern können leben und sich entwickeln als Mitglieder der Kirche, die sie wie eine Mutter erfahren, die sie stets mit offenen Armen aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und die auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums begleitet. Diese Integration ist vor allem notwendig für die Sorge und die christliche Erziehung der Kinder, die als die wichtigsten in diesem Kontext angesehen werden müssen.
Wenn die christliche Gemeinde sich dieser Menschen annimmt, führt das nicht zu einer Schwächung ihres Glaubens und ihres Zeugnisses für die Unauflöslichkeit der Ehe, im Gegenteil: Die Kirche bringt gerade in dieser Fürsorge ihre Liebe zum Ausdruck.
Der Heilige Johannes Paul II. hat umfassende Kriterien formuliert, sie bleiben die Grundlage für die Einschätzung dieser Situationen. "Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden.
Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war." (Familiaris consortio 84)
Es ist deshalb Aufgabe der Priester, zusammen mit dem Betroffenen diesen Weg der Unterscheidung zu gehen, gemäß der Lehre der Kirche und den Richtlinien des Bischofs. Dabei wird es hilfreich sein, durch Schritte der Besinnung und der Buße das Gewissen zu prüfen. So sollten sich die wiederverheirateten Geschiedenen fragen, wie sie mit ihren Kindern umgegangen sind, als die eheliche Gemeinschaft in die Krise geriet. Ob es Versuche der Versöhnung gab. Wie die Situation des verlassenen Partners ist. Wie sich die neue Partnerschaft auf die weitere Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen auswirkt.
Wie ihre Vorbildwirkung auf die Jüngeren ist, die sich auf die Ehe vorbereiten. Eine ehrliche Besinnung kann das Vertrauen in die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verweigert wird. Ferner kann nicht geleugnet werden, dass unter manchen Umständen "die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindert oder sogar aufgehoben werden können" (Katechismus der katholischen Kirche 1735) aufgrund unterschiedlicher Konditionierungen. Deshalb darf das Urteil über eine objektive Situation nicht zu einem Urteil über die "subjektive Anrechenbarkeit" führen. (...) In bestimmten Umständen wird es für Menschen sehr schwierig, anders zu handeln. (...) Die pastorale Unterscheidung muss diese Situationen zur Kenntnis nehmen (...)
Ein solcher Weg der Begleitung und der Unterscheidung kann diese Gläubigen zu einer Bewusstwerdung ihrer Situation vor Gott führen. Ein Gespräch mit einem Priester im forum internum kann zu einem korrekten Urteil über das führen, was der Möglichkeit einer vollen Teilnahme am Leben der Kirche im Weg steht, und über die Schritte, die diese Teilnahme fördern und sie wachsen lassen können. Da es im Gesetz selbst keine Gradualität geben kann, wird diese Unterscheidung niemals die Anforderungen der Wahrheit und der Liebe außer Acht lassen könne, die das Evangelium der Kirche vorgibt. (...)