Freikirchen beantragen gesetzliche Anerkennung
Um den Status einer gesetzlich anerkannten Kirche zu erreichen, werden sich fünf bestehende freikirchliche Bünde zu den "Freikirchen in Österreich" zusammenschließen. Damit wollen die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinde, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung - derzeit etwa 17.000 Personen - kommen, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzlichen Anerkennung nötig ist. Im ORF-Religionsmagazin "Orientierung" (Sonntag) betonten Freikirchen-Vertreter die inhaltlichen Gemeinsamkeiten. Auch Kardinal Christoph Schönborn unterstützt deren Anliegen.
Als neu zusammengefasste "Freikirchen in Österreich" wollen die fünf Freikirchen im Laufe dieser Woche einen Antrag auf gesetzliche Anerkennung beim Kultusamt im zuständigen Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einbringen. Würde diesem stattgegeben, wären die Freikirchen die 15. anerkannte Kirche in Österreich. Als solche hätten die Freikirchen die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.
Schönborn: Freikirchen sind "starke Realität"
In einem entsprechenden Beitrag auf religion.orf.at wird Kardinal Christoph Schönborn damit zitiert, dass dieser das Bemühen um gesetzliche Anerkennung der Freikirchen unterstützt. Diese seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als "starke Realität" von den anderen Christen anzuerkennen, so der Wiener Erzbischof gegenüber dem ORF. Unterstützung kommt auch von der evangelischen Kirche: deren Synodenpräsident Peter Krömer fungiert als Anwalt der Freikirchen gegenüber dem Kultusamt.
Die fünf freikirchlichen Bünde haben derzeit den Status einer "eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft". Zur gesetzlichen Anerkennung als Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf es einer Mitgliederzahl von etwa 17.000 Personen - eine Zahl, die keine der einzelnen freikirchlichen Bünde für sich alleine erreicht. Gemäß deren eigenen Mitgliederverzeichnisse kämen sie zusammen jedoch auf knapp 20.000 Mitglieder, womit die im Bekenntnisgemeinschaftengesetz geregelte Hürde für die Anerkennung übersprungen wäre.
Offen ist jedoch, ob die noch nicht getauften Kinder sowie die außerordentlichen und damit nicht ausdrücklich verzeichneten Mitglieder der Freikirchen hinzugezählt werden oder nicht. Schließlich besteht eine der charakteristischen Gemeinsamkeiten der Freikirchen in der Hervorhebung einer persönlichen Glaubensentscheidung durch die Glaubentaufe, die im jungen Erwachsenenalter vollzogen wird.
Einheit bei Wahrung der Unterschiede
Im ORF-Religionsmagazin "Orientierung" betonten Vertreter der derzeitigen "Bekenntnisgemeinschaften", dass eine Zusammenschließung nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich "Nuancen" betreffen, so der Generalsekretär des Bundes der Baptistengemeinden, Walter Klimt. Der Zusammenschluss als "Freikirchen in Österreich" sei Zeichen und Ausdruck einer das Differenzierende umfassenden Einheit, das sich innerhalb einer zwei Jahre andauernden Gesprächsphase verdeutlicht habe.
Einer der zentralen Unterschiede betrifft der Glauben an den Heiligen Geistes, dessen Gaben und Manifestationen in Charismen wie Heilungsgebeten oder Prophetien in der Pfingstgemeinde einen deutlich höheren Stellenwert haben als bei den evangelikalen Gemeinden. In der Praxis vor allem der jüngeren Generation seien solche Differenzen jedoch kaum noch bemerkbar, so der Vorsitzende der Mennonitischen Freikirche, Reinhard Kummer, gegenüber dem ORF.
Eine "Verfassung der Freikirchen in Österreich", die den Glaubenskern bei Wahrung der Vielfalt der einzelnen Bünde herausschält, wurde bereits ausgearbeitet. Das Bekenntnis zu "Jesus Christus als dem Herrn und Erlöser der Welt gemäß der Heiligen Schrift" hebt neben der Glaubenstaufe vor allem die "Selbstständigkeit der Ortsgemeinde" und die "Trennung von Kirche und Staat" als Eckpunkte des freikirchlichen Verständnisses hervor.
Quelle: Kathpress