
Armutskonferenz fordert soziale Grundrechte in der Verfassung
Das österreichweite Netzwerk "Armutskonferenz" erneuert die Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung sozialer Grundrechte. Es sei der richtige Moment, um das im Regierungsprogramm enthaltene Vorhaben eines "Verfassungskonvents vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen unserer Zeit" insbesondere im Hinblick auf Grundrechte und deren Schutz aufzugreifen, erklärte die Armutskonferenz in einer Aussendung am Freitag. Konkret schlägt das Netzwerk ein "Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit" vor, das neben der Gewährleistung eines "menschenwürdigen Daseins" auch das Recht auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Mindestversorgung umfasst. Zudem fordert das Netzwerk menschenrechtsbasierte Budgets sowie die Verwendung öffentlicher Mittel nach menschenrechtlichen Prinzipien.
Das österreichische Verfassungsrecht enthält - anders als das deutsche Grundgesetz - weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. Während wirtschaftliche Grundrechte wie die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit verankert seien, fehle es an sozialen Grundrechten, kritisierte das Netzwerk.
Die Armutskonferenz bezeichnete es als "wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden", aber der Grundrechtskatalog bleibe "eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden".
Bereits der letzte Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung (2003 bis 2005) hatte sehr weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert. "Die Schönheit der Verfassung zu würdigen, heißt sie zu vervollständigen", betonte das Netzwerk.
Die Armutskonferenz besteht seit 1995 als Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen, sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Quelle: kathpress