
Fortpflanzungsmedizingesetz: Aktion Leben fordert Kinderschutzkonzept
Zehn Jahre nach der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes fordert Aktion Leben Österreich ein umfassendes Kinderschutzkonzept für die Fortpflanzungsmedizin. Angesichts der steigenden Zahl an Menschen, die auf assistierte Fortpflanzung zurückgreifen, sei es "umso wichtiger, immer das Wohl der Kinder mitzudenken und Risiken für sie zu reduzieren", betonte Martina Kronthaler, Generalsekretärin von Aktion Leben Österreich, in einer Aussendung am Freitag. Frauen und Paare mit unerfülltem Kinderwunsch stünden unter einem Leidensdruck und orientierten sich häufig an einem idealen Behandlungsverlauf. Doch wer die Risiken nicht kenne, könne keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen - "das gilt für Einzelpersonen ebenso wie für den Gesetzgeber, der Schutzmaßnahmen ergreifen muss".
Am 23. Februar 2015 trat das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz (FMedRÄG 2015) in Kraft und brachte weitreichende Liberalisierungen. "Während die Möglichkeiten ausgeweitet wurden, fehlen nach wie vor wesentliche Maßnahmen, um die Rechte der Kinder zu gewährleisten und die Qualität der Behandlungen zu sichern", kritisierte Kronthaler. Notwendig sei etwa eine stärkere Orientierung am Kindeswohl, mehr Transparenz über mögliche Risiken reproduktionsmedizinischer Maßnahmen sowie ein klares Verbot von Kinderhandel und Leihmutterschaft.
Das zentrale Keimzellspendenregister, das damals angekündigt wurde, sei bis heute nicht umgesetzt worden, bemängelte der überkonfessionelle Verein. Zwar müssten Spenderinnen und Spender von Samen- und Eizellspenden ihre Identität in der jeweiligen Krankenanstalt hinterlegen, doch ohne ein zentrales Register sei eine lückenlose Nachverfolgung kaum möglich. Dadurch hätten Menschen, die durch eine Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, keine verlässliche Möglichkeit, ihre biologische Herkunft zu erfahren. Zudem könne niemand kontrollieren, ob ein Samenspender tatsächlich nur einer Krankenanstalt Samen spendet und ob seine Spende, wie gesetzlich vorgeschrieben, maximal dreimal verwendet wird.
Kinderrechte in Gefahr
"Zwischen 2016 und 2023 wurden 3.108 Schwangerschaften mit einer Eizell- oder Samenspende erzielt. 1.390 Geburten wurden gemeldet. Das sind Kinder, die laut Kinderrechtskonvention ein Recht darauf haben zu erfahren, wer ihre Eltern sind", so Kronthaler. Bis heute seien die zahlreichen Versprechen nach Einrichtung eines Registers aber noch nicht erfüllt.
Als weiteres Problem identifizierte "Aktion leben Österreich", dass es bei der automatischen Anerkennung von zwei verheirateten oder verpartnerten Frauen als Eltern keine Verpflichtung zur Angabe des Samenspenders gibt. Dies untergrabe die Bemühungen um das Recht auf Kenntnis der Herkunft: "Auf diese Weise lässt der Staat zu, dass ein Kinderrecht umgangen wird", erklärte Kronthaler.
Quelle: kathpress