
Hilfswerke: Absetzbarkeit von Spenden und Kirchenbeitrag beibehalten
Klar für eine Beibehaltung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden sowie des Kirchenbeitrags hat sich das Bündnis für Gemeinnützigkeit ausgesprochen. Anlass gaben Berichte von Forderungen der FPÖ im Zuge der Koalitionsverhandlungen, die Absetzbarkeit zu "redimensionieren" bzw. ganz abzuschaffen. Dies würde "einen Frontalangriff auf die Kirchen und Religionsgemeinschaften und den Versuch, die unabhängige Finanzierungsbasis von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen zu schwächen" bedeuten, hieß es in einer Aussendung des Bündnisses vom Freitag. Hingewiesen wurde dabei darauf, dass gemeinnützige Organisationen und Freiwilligenorganisationen in vielen Bereichen "unverzichtbare Arbeit für alle Menschen in Österreich" leisteten.
Vom Rütteln der FPÖ an der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften hatte am Freitag die "Kleinen Zeitung" berichtet. Auch bei der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen - die mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz erst Anfang 2024 unter Zustimmung der FPÖ noch deutlich ausgeweitet worden war - dränge die Partei auf strengere Regeln, hieß es. Auch Gelder für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sollen dem Vernehmen nach massiv gekürzt werden. Beides war im Wahlprogramm der Freiheitlichen kein Thema, vielmehr war dort sogar die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit, nämlich für Sport-Sponsoring "jeglicher Art", gefordert worden.
Hilfswerke und Ehrenamt
Seitens des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, der Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen in Österreich, erklärte Vorstandsvorsitzende Annemarie Schlack von den SOS Kinderdörfern am Freitag, von derartigen Einschnitten wären Bereiche wie Soziales, Rettung, Pflege, Behindertenbetreuung, Obdachlosenarbeit, Naturschutz, aber auch Brauchtum, Sport, Kultur, Jugendarbeit, Menschenrechtsschutz und humanitäre Hilfe betroffen. Ihr Stellvertreter Peter Kaiser vom Roten Kreuz wies darauf hin, dass eine derartige Maßnahme "als erstes Spenderinnen und Spender treffen" würden, die dann für ihren freiwilligen Beitrag zum Gemeinwohl Steuern in voller Höhe zahlen müssten - wodurch in Folge das Spendenaufkommen für die Spendenorganisationen absehbar sinken würde. Die Leistungsfähigkeit dieser Organisationen würde damit geschwächt, wodurch viele Menschen und wichtige Anliegen weniger Unterstützung und Hilfe bekämen.
Mit den Hilfsorganisationen würde jedoch auch das Ehrenamt geschwächt und es würde weiters bedeuten, "dass die öffentliche Hand, und hier vor allem die Bundesländer (etwa im Bereich der Armutsbekämpfung, der Obdachlosenarbeit, der Rettungsdienste etc.) aus ihren Budgets mehr Mittel aufbringen müssen. Und das in Zeiten von kommenden Sparbudgets", so das Bündnis. Die FPÖ-Vorschläge seien weder im Sinne von "beinahe Dreiviertel der Österreicherinnen und Österreicher, die spenden", noch von den "3,7 Millionen ehrenamtlich tätigen Menschen", die im Sinne der gesamten Gesellschaft täglich Zeit und Geld einsetzten, "ihr Engagement und ihr Herzblut", so Wallner weiter. "Gerade in den Zeiten kumulierender Krisen, globaler Unsicherheiten und Folgen der Teuerung" solle eine Regierung den Freiwilligen in den verschiedenen Vereinen und Organisationen "Rückenwind und Unterstützung" bieten.
Finanzielles Rückgrad der Kirchen
Auf das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Religionsausübung verwies in der Aussendung vom Freitag der Geschäftsführer des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, Stefan Wallner. Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen unschätzbaren Beitrag zum Zusammenleben, etwa im Bereich der Bildung und der Jugendarbeit. "Sie bilden soziale Netze, unterstützen bei der Integration und leisten humanitäre Hilfe und EZA in den Ländern des Globalen Südens." Würde die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags vollkommen gestrichen, wäre dies ein massiver Angriff auf deren finanzielle Möglichkeiten, so Wallner. "Und darüber hinaus würden Menschen, die einen Beitrag zu diesen gesellschaftlich wesentlichen Aufgaben leisten, bestraft werden, indem sie ihren Beitrag voll versteuern müssten." Betroffen wären auch hier die vielen im kirchlichen Bereich tätigen Freiwilligen.
Betroffen von möglichen Änderungen wären im Bereich der Katholischen Kirche 3,1 Millionen Kirchenbeitragszahlende, aber weiters auch Mitglieder der Evangelischen, der Altkatholischen und der Jüdischen Glaubensgemeinschaft. Für die Katholische Kirche ist der Kirchenbeitrag finanzielle Grundlage für ihre vielfältigen Aufgaben, Angebote und Leistungen. Er beträgt wie in den letzten Jahren 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, abzüglich eines allgemeinen Absetzbetrags von 60 Euro. Liegt kein Nachweis über das Einkommen vor, werden die Kirchenbeiträge geschätzt. Wird im Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle die persönliche Lebenssituation thematisiert, können Ermäßigungen angewendet und der Kirchenbeitrag individuell angepasst werden. Beispielsweise wird auf Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld und Arbeitslosengeld besonders Rücksicht genommen. Seit dem Veranlagungsjahr 2024 konnten vom Kirchenbeitrag zuletzt 600 Euro statt wie zuvor 400 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: kathpress