Stichwort: Apostolischer Administrator
Wenn der Papst den Rücktritt eines Diözesanbischofs annimmt, kann die Zeit bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs gemäß dem Kirchenrecht auf unterschiedliche Weise überbrückt werden. Meist wählt das Domkapitel einer Diözese einen Geistlichen zum Diözesanadministrator. Der Papst kann aber auch gemeinsam mit der Annahme eines Rücktritts einen Apostolischen Administrator ernennen. Zum Apostolischen Administrator während der Sedisvakanz kann entweder der zurückgetretene Bischof bestimmt werden, oder ein anderer Priester oder Bischof wird dazu ernannt.
Ein Administrator hat im Vergleich zu einem amtierenden Bischof nur eingeschränkte Befugnisse. So darf der Übergangsverwalter in der Struktur der Diözese nichts Wesentliches verändern und auch keine gewichtigen Entscheidungen treffen, die den künftigen Bischof binden. Das Amt des Administrators erlischt mit dessen Rücktritt oder mit der Besitzergreifung der Diözese durch einen neuen Bischof.
In Österreich ist die Ernennung eines Apostolischen Administrators selten, wenn auch nicht völlig ungewöhnlich. So wurde Bischof Egon Kapellari 2001 zum Diözesanbischof von Graz-Seckau ernannt und gleichzeitig zum Apostolischen Administrator seiner bisherigen Diözese Gurk, bis ihm schließlich Alois Schwarz als Bischof in Kärnten nachfolgte. Die Diözese Gurk bekam erneut im Juni 2019 mit Militärbischof Werner Freistetter einen Apostolischen Administrator, der die Diözese bis zur Bischofsweihe von Josef Marketz am 2. Februar 2020 leitete. Und als Apostolischer Administrator wirkt derzeit auch der Feldkircher Bischof Benno Elbs: Zwar nicht in Österreich, aber seit 20. September 2023 in der Erzdiözese Vaduz in Liechtenstein, nachdem der Rücktritt des dortigen Erzbischofs Wolfgang Haas angenommen wurde.
Quelle: kathpress