Diakonie: "Lohn statt Taschengeld" für Behinderte muss zur Regel werden
Eine faire Entlohnung für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt soll künftig die vom Sozialministerium erlassene Förderrichtlinie namens "Inklusive Arbeit" des Bundes sicherstellen. Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser nannte dies am Mittwoch in einer Aussendung als "guten ersten Schritt", dem weitere folgen müssten. Konkret dürfe die Finanzierung eines inklusiven Arbeitsmarktes nicht nur über zeitlich beschränkte Projekte organisiert bleiben. Zudem sollten Betroffene im Zuge ihrer Anstellung nicht den Anspruch auf dringend benötigte Sozial- und Gesundheitsleistungen, etwa für Pflege, verlieren. Notwendig sei eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen, wobei die benötigten Unterstützungsleistungen aus dem Inklusionsfonds finanziert werden sollten.
"Lohn statt Taschengeld muss zur Regel werden", betonte Moser. Außerdem müsse auch die Arbeit von Menschen in Werkstätten als Arbeit anerkannt werden. Die Diakonie-Direktorin sieht die Förderrichtlinie als Schritt "hin zu einem regulär anerkannten und fair bezahlten Arbeitsverhältnis". Wichtig sei nun, dass entsprechende Projekte umgesetzt und evaluiert werden, "und dass für die Zukunft ein Inklusionsfonds eingerichtet wird", so Moser.
Hintergrund ist die am Montag veröffentlichte Richtlinie des Bundes, die zum Ziel hat, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Insgesamt werden bis 2026 54 Millionen für Projekte zur Verfügung gestellt, die Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Ein Drittel der Summe steuern die Länder bei. Voraussetzung für die Förderung ist laut Sozialministerium eine kollektivvertragliche Entlohnung, das Vorhandensein von Arbeitsverträgen und die Person muss vollumfänglich sozialversichert sein.
Quelle: kathpress