Katholische Aktion lobt Ausweitung der Freiwilligenpauschale
Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) begrüßt die Ausweitung der Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche in anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften als wichtige Anerkennung. "Die Politik hat damit eine wichtige Möglichkeit der Abgeltung von Aufwendungen geschaffen, die auch Ehrenamtlichen im kirchlichen Bereich in ihrem Engagement entstehen", so KAÖ-Präsident Ferdinand Kaineder sowie die KAÖ-Vizepräsidentinnen Katharina Renner und Brigitte Knell in einer Aussendung am Donnerstag.
Positiv wirke sich die neue Pauschale vor allem auf Engagierte mit niedrigem Einkommen aus: "Für sie ist eine pauschale Abgeltung von Ausgaben nicht nur ein symbolisches Zeichen der Wertschätzung, sondern eine tatsächliche finanzielle Entlastung", betonte das KAÖ-Präsidial-Team.
Mit 2024 ist für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit geschaffen worden, Aufwände, die Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen entstehen, pauschal abzugelten. Diese Aufwandsentschädigung gibt es als eine steuerfreie "kleine" und "große" Freiwilligenpauschale. Die "kleine" Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann aktuell jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte ("große") Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter).
Da anerkannte Religionsgemeinschaften keine gemeinnützigen Vereine sind, sondern die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, waren diese bis jetzt von dieser Regelung nicht erfasst. Die türkis-grüne Koalitionsregierung brachte nun einen Abänderungsantrag in Parlament ein, der am 3. Juli von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten beschlossen wurde. Er weitet die Möglichkeit einer Freiwilligenpauschale auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften aus.
"Das Leben in den Kirchen wird von vielen Ehrenamtlichen getragen, angefangen von der Liturgie und Kirchenmusik über Kinder-, Jugend- und Bildungsarbeit bis zu einer ganzen Reihe von sozialen Diensten und Engagement für jene, die Unterstützung brauchen", erklärten Kaineder, Renner und Knell. All diese Engagierten leisteten damit wichtige Dienste für die gesamte Gesellschaft. Und weiter: "Ehrenamtliches Engagement schafft auch gemeinschaftliche Zugehörigkeit und ermöglicht sinnstiftende Tätigkeiten. Auch das fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Klima gemeinsamer Verantwortung."
Quelle: kathpress