Familienverband: Sonderwochengeld "Meilenstein" für Mütter
"Als Meilenstein für Mütter" hat der Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich (KFÖ), Peter Mender, die am Donnerstag im Parlament beschlossene Reparatur der "Wochengeldfalle" bezeichnet. Bisher hatten Frauen, die während der Elternkarenz schwanger wurden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen, keinen Anspruch auf das Wochengeld. Diese Lücke wird nun durch ein Sonderwochengeld gelöst. Mender zeigte sich in einer Aussendung am Freitag erleichtert, "dass diese Lücke nun geschlossen ist", die vorrangig Frauen mit einkommensabhängigem Kindergeldbezug benachteiligt habe. Positiv beurteilte Mender auch, dass Frauen künftig bei Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine Hebamme haben.
"Frauen dürfen nicht dafür bestraft werden, wenn sie ihr zweites Kind zu früh bekommen", so die Argumentation des KFÖ. Man habe als Familienverband in den letzten Jahren in zahlreichen Vernetzungsgesprächen versucht, Politikerinnen und Politiker für diese Lücke zu sensibilisieren.
Nach einer Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom August 2022 widersprach die "Wochengeldfalle" auch geltendem EU-Recht. "Darauf haben wir wiederholt aufmerksam gemacht und eine Reparatur gefordert", so Mender. Zuletzt hatte der Katholische Familienverband anlässlich der Verkürzung der Karenz 2023 eine Reparatur gefordert und an die Mitglieder des parlamentarischen Familienausschusses appelliert, das Gesetz zu reparieren. Die am Donnerstag beschlossene Reparatur des Gesetzes sieht ein Sonderwochengeld acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Das Plenum des Nationalrates hat die neue Regelung - mit Ausnahme der NEOS - beschlossen.
Auch der Anspruch auf eine Hebamme bei Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche begrüßte Mender. "In so einer belastenden Situation ist es wichtig, gut betreut zu werden", so der Familienverbandspräsident.
Quelle: kathpress