Diözese Eisenstadt: Pachtvergabe der Pfarrpfründe bald in nächster Phase
Der neue Modus der Diözese Eisenstadt in der Pachtvergabe von Pfarrpfründen kommt bald in die nächste Phase: In zehn Tagen endet die Angebotsfrist für die zur Verpachtung ausgeschrieben kirchlichen Grundstücke, die mit 8. April begonnen hat. "Die Vergabe der Pfarrpfründe erfolgt nun objektiv und fair über einen zentralen Prozess, bei dem alle Interessenten unter gleichen Bedingungen teilnehmen können", erklärte die Sprecherin der Diözese, Anne Rothleitner-Reinisch, am Freitag gegenüber Kathpress. Jeder, der sich für ein Grundstück interessiert, sei eingeladen, auf https://verpachtung.martinus.at "bis zum 5. Mai ein Gebot, das in seinem wirtschaftlichen Rahmen liegt, abzugeben."
Der Neuausschreibung der Grundstücke war mit der Kündigung aller bestehenden Pachtverträge verbunden, was unter den Betroffenen zahlreiche, auch medial kolportierte Reaktionen ausgelöst hatte. "In der Zwischenzeit ist es in vielen Gesprächen mit den Betroffenen gelungen, die entstandenen Missverständnisse und Informationsdefizite aufzuklären und zu beheben", so Rothleitner-Reinisch im Interview mit Kathpress. Federführend seitens der Diözese war dabei die zuständige Liegenschaftsabteilung.
Vergabekriterien und Bestbieterprinzip
Im Blick auf die nächste Phase sagte Rothleitner-Reinisch zu den Vergabekriterien: "Die Vergabe erfolgt nach wirtschaftlichen, ökologischen und pastoralen Kriterien unter Berücksichtigung des Bestbieterprinzips. Regionalität, ob jemand Vorpächter war und das Engagement für die Pfarre sind Kriterien, die bei der Vergabe Berücksichtigung finden werden."
Weiters erklärte die Diözesansprecherin, dass die Vereinheitlichung der Pachtsysteme zu einer Zusammenlegung von Pachtflächen auf Grundstücksflächen geführt habe, "wobei der Pachtvertrag die Weitergabe dieser Flächen ermöglichen wird. Landwirtschaftliche Förderungen, die länger als ein Jahr laufen, müssen vom Folgepächter übernommen werden, um Rückzahlungen zu vermeiden."
In Gesprächen mit Interessenvertretern habe die Diözese betont, dass "ihrerseits keine Absicht besteht, die Verträge zukünftig jährlich zu kündigen." Dass dennoch eine prinzipielle jährliche Kündbarkeit festgehalten wird, "bietet mehr Flexibilität für beide Vertragspartner". Zudem sei das Thema Wertsicherung (Stichwort: VPI-Anpassung) im Pachtvertrag lange und ausführlich erörtert worden. "Die VPI-Anpassung wird im ersten Jahr ausgesetzt. Steigt der VPI in einem Jahr über vier Prozent, wird seitens der Diözese eine Sonderlösung für die Indexanpassung angeboten", erklärte dazu Rothleitner-Reinisch.
Kirchenrechtliche Vorgaben
Mit der Neuordnung der Pfründe-Verpachtung und der Pachtverträge hole die Diözese etwas nach, was kirchenrechtlich schon seit Jahrzehnten ein vorgegebener Standard ist und in anderen österreichischen Diözesen bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Rothleitner-Reinisch: "Die Einnahmen aus den Pfründen sind für die soziale Absicherung der Priester zweckgewidmet, da diese nicht staatlich pensionsversichert sind und daher ihre Pensionszahlung von der Diözese Eisenstadt erhalten."
Grundlage für die Umstellung in der Pachtvergabe waren entsprechende Beschlüsse in diözesanen Gremien wie dem Priesterrat, Wirtschaftsrat und Domkapitel. Vor diesem Hintergrund erließ Bischof Ägidius Zsifkovics ein entsprechendes Dekret, das in den Amtlichen Mitteilungen der Diözese veröffentlicht wurde. In der Folge informierte die diözesane Liegenschaftsabteilung die Priester im Rahmen von Dekanatskonferenzen über die Neuerungen.
Quelle: kathpress