Liechtenstein: Bischof Elbs sieht neues Religionsgesetz mit Sorge
Im Liechtensteiner Landtag wurde am Freitag über die Abänderung der Verfassung und die Schaffung eines Religionsgemeinschaften-Gesetzes in erster Lesung debattiert. Das angepeilte Gesetz hätte auch starke Auswirkungen auf die Katholische Kirche im Land, die bisher laut Verfassung "Landeskirche" ist. Die entsprechende Bestimmung soll nun aber gestrichen werden. Der Feldkircher Bischof Benno Elbs, der seit einigen Monaten als Administrator der Erzdiözese Vaduz fungiert, hat im Vorfeld der Landtagsdebatte dafür plädiert, die Beratungen zu verschieben, bis ein neuer Bischof für Liechtenstein eingesetzt ist, damit sich dieser in die Debatte einbringen kann. Ein Antrag auf Verschiebung - eingebracht von der Partei Demokraten pro Liechtenstein - wurde vom Landtag aber abgelehnt.
In einem öffentlichen Schreiben an den Liechtensteiner Landtag hatte Elbs nicht nur seine Bitte auf Verschiebung kundgetan, sondern zudem auch einige offensichtliche Probleme für die Katholische Kirche angeführt, die sich durch das geplante neue Gesetz ergeben würden. So hatte die Landesverfassung bisher beispielsweise vorgesehen, dass der Religionsunterricht durch die kirchlichen Organe erteilt wird. Dies soll aber ersatzlos gestrichen werden. Eine zusätzliche Schlechterstellung ergebe sich aus dem Umstand, dass der konfessionelle Religionsunterricht in Zukunft kein Pflichtfach, sondern ein Alternativangebot sein soll, das neu nur wahlweise zur Verfügung gestellt werden soll. Es liege aber im Interesse aller zukünftig staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften, die Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichts als Recht und nicht bloß als Kann-Bestimmung zu formulieren, so Elbs.
Weitere Probleme würden sich hinsichtlich einer vermögensrechtlichen Entflechtung zwischen Kirchengut und Gemeindevermögen ergeben, zudem sehe er die Finanzierung der Aufgaben der Erzdiözese Vaduz als nicht mehr in vollem Umfang möglich. Auf der Basis des Gesetzesentwurfes sei auch in Zukunft keine ausreichende Finanzierung gewährleistet sein wird, da mit dem vorgesehenen jährlichen Fixum weder die Versorgung des Klerus noch die Finanzierung eines Mindestmaßes an Organisationsstruktur, die das Gehalt des Erzbischofs, des Generalvikars oder die Führung eines Sekretariates miteinschließt, bestritten werden könne.
Er wolle damit deutlich machen, so Elbs, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung um eine weitreichende Entscheidung handelt, die auch die Zukunft der Erzdiözese Vaduz und der Katholischen Kirche in Liechtenstein in nicht unerheblichem Maße betrifft. So wolle er die politisch Verantwortlichen dringend bitten, "diese Frage auch mit dem neu zu ernennenden Erzbischof zu besprechen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in die Diskussion einzubringen". Er sei zuversichtlich, so Elbs, dass es so gelingen werde, eine für alle vom Gesetz betroffenen Seiten zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.
Der Liechtensteiner Regierungschef Daniel Risch sagte am Freitag, dass es beim aktuellen Anlauf zu einer Neufassung des Staatskirchenrechts nicht um eine Abwertung der katholischen Kirche gehe, sondern um eine Aufwertung anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften. Er hob zudem die institutionelle Unabhängigkeit von Staat und Politik hervor, ein Prinzip, das inzwischen ja auch zum Selbstverständnis der Katholischen Kirche gehöre.
Kein neuer Bischof in Sicht
Bischof Elbs hatte dazu u.a. auch in einem Interview mit Radio Liechtenstein erklärt, dass natürlich nichts gegen eine Entflechtung von Staat und Kirche spreche. Doch aufgrund der von ihm angeführten Befürchtungen wolle er um einen Dialog mit dem neuen Erzbischof von Vaduz bitten. Der Administrator musste allerdings auf Anfrage einräumen, dass er auch nicht sagen könne, wann Rom einen Nachfolger für den im September 2023 emeritierten Erzbischof Wolfgang Haas ernennen wird.
Er selbst sehe sich jedenfalls nicht als neuer Erzbischof, so Elbs. Er nehme die Aufgabe als Administrator gerne wahr, auf Dauer zerreiße es ihn freilich zwischen zwei Diözesen.
Darauf angesprochen, dass man die Erzdiözese Vaduz ja auch wieder an eine andere Diözese angliedern könnte - bis 1997 war sie Teil der Diözese Chur - meinte Elbs, dass solche Überlegungen durchaus zulässig seien. Er habe aber den Eindruck, dass auch der Vatikan eine eigenständige Erzdiözese Vaduz präferieren würde. Nachsatz: "Wenn man denn einen Bischof findet."
Quelle: kathpress