Expertin: Alleinlebende Pensionistinnen stärker von Armut betroffen
Alleinlebende Pensionistinnen sind stärker von Armut gefährdet als Männer: Teilzeitbeschäftigung, Kinderbetreuungszeiten oder die Pflege von Angehörigen würden sich "im Nachgang negativ auf die Pensionshöhe von Frauen" auswirken, erklärte die Sprecherin der Armutskonferenz Salzburg in der Kirchenzeitung "Tiroler Sonntag" (aktuelle Ausgabe), Katharina Obenholzner. Weniger Beschäftigungs- und Versicherungszeiten führten zu einer geringeren Pension, alleinstehende Pensionistinnen müssten zudem die aktuellen Teuerungen bei Strom-, Heiz- und Lebensmittelpreisen alleine tragen. "Mit zwei Pensionen kommt man besser über die Runden", so die Armutskonferenz, deren Mitglieder u.a. die Caritas, Diakonie und die Katholische Aktion Österreich sind.
Aktuell liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei 1.392 Euro Nettoäquivalenzeinkommen monatlich für einen Einpersonenhaushalt, die durchschnittliche Alterspension von Frauen bei 1.313 Euro. Hinzu kommt laut Obenholzner, dass diese Beträge je nach Bundesland einen anderen Wert haben: So ist das Wohnen etwa in Tirol, Vorarlberg oder Salzburg teurer als in der Steiermark. Wenn nach Abzug der Miete nur 400 Euro überblieben, müssten Seniorinnen bei Lebensmittel einsparen, Abos kündigen oder Freizeitaktivitäten streichen, rechnete Obenholzner vor.
Um der Altersarmut entgegenzuwirken, brauche es weniger die Erhöhung des Pensionsantrittsalters, sondern "gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit für Frauen und Männer", forderte die Sprecherin der Armutskonferenz Salzburg. Zudem brauche es ein existenzsicherndes Einkommen, das ein gutes Leben ermögliche, so Obenholzner, die 2.000 Euro Mindestnettoeinkommen vorschlug - auch für die Pension. Damit könne man am gesellschaftlichen Leben teilhaben und müsse sich nicht aus Scham wegen finanzieller Nöte in die Vereinsamung zurückziehen, befand die Soziologin.
Positiv auf die Pensionshöhe würde sich auch das freiwillige Pensionssplitting auswirken, erläuterte die Armutskonferenz-Sprecherin. Dabei kann der erwerbstätige Elternteil die durch Kindererziehung entstehenden Einbußen des erziehenden Elternteils teilweise ausgleichen. Diese Möglichkeit werde in Österreich aber kaum in Anspruch genommen, so Obenholzner.
Der heurige "Equal Pay Day" fiel auf den 14. Februar. Frauen mussten symbolisch von Jahresbeginn bis Mittwoch gratis arbeiten, vergleicht man ihr Gehalt mit jenem der Männer. Der Gender Pay Gap (geschlechtsspezifisches Lohngefälle) beträgt durchschnittlich 12,4 Prozent - eine Verbesserung gegenüber den 13 Prozent von 2023.
Quelle: kathpress