
"Aktion Leben": Seriöser Dialog zu Thema Schwangerschaftsabbruch
Der Verein "Aktion Leben" fordert neuerlich eine sorgfältige und seriöse Evaluierung zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Österreich ein. Hintergrund ist die jüngst erhobene Forderung nach Herausnahme der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht durch die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und die Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik in Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGPGG/PSYGYN). Vor einer Debatte um die rechtlichen Regelungen brauche es "endlich verlässliche Daten, so wie es in nahezu allen Ländern Europas selbstverständlich ist", erklärte "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler.
50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung brauche es einen sachgerechten Dialog, zu dem auch das Mitdenken von Prävention gehöre: "Es hilft allen, wenn wir das Thema offen, wertschätzend für alle Betroffenen, seriös und auf der Basis verlässlicher, anonymer Daten besprechen", zeigte sich Kronthaler überzeugt.
Ablehnend steht der Verein auch der Forderung nach Schwangerschaftsabbrüchen als Kassenleistung gegenüber. Kritik äußerte Kronthaler zudem an der Absage der ÖGF zu Erhebung von faktenbasiertem Handeln und Prävention. "Dies verwundert und ist ein Widerspruch in sich, da gerade die Medizin in allen anderen Bereichen Wissenschaftlichkeit einfordert", betonte Kronthaler. Sie erinnerte daran, dass die Fristenregelung mit dem Ziel eingeführt worden sei, die Zahl der Abbrüche zu senken. "Bis heute fehlen Evaluierungen, ob es erreicht wurde", so die "Aktion Leben"-Generalsekretärin.
Verhütung und sexuelle Bildung
Positiv sieht die "Aktion Leben" die Forderung nach der Kostenübernahme für Verhütung und sexuelle Bildung, wünscht sich aber eine differenzierte Gestaltung und Betrachtung: "Wichtig ist zu wissen, dass Verhütung nur zum geringeren Teil an den Kosten scheitert. Unsicherheiten über die Wahl der Methode, Ambivalenzen gegenüber einer möglichen Schwangerschaft und Anwendungsfehler sind häufigere Gründe für ungeplante Schwangerschaften", sagte Kronthaler. Zudem würden auch ungewollte Schwangerschaften ausgetragen und geplante abgebrochen, als Gründe nannte sie etwa Krisen, Ambivalenzen und oft unerwartete Änderungen der Beziehung oder Ressourcen.
Abbrüche keine wünschenswerte Methode
Als bedauerlich bezeichnete es der Verein, dass das Positionspapier der ÖGF und ÖGPGG/PSYGYN nicht erwähnt, "dass Abbrüche keine wünschenswerte Methode der Geburtenregelung sind und es möglichst wenige Abbrüche geben soll". Eine ungewollte Schwangerschaft könne für eine Frau oder ein Paar eine der schwersten Krisen ihres Lebens sein und verlange unwiderrufliche Entscheidungen ab. "Ob eine Schwangerschaft abgebrochen oder ein Kind geboren wird, hat lebensgeschichtliche Bedeutung", so die "Aktion Leben".
Auch die psychosoziale Dynamik werde im Positionspapier nicht erwähnt, kritisierte Kronthaler: "Manche Frauen werden unter Druck gesetzt in jede Richtung, wollen weiter funktionieren und fühlen sich gespalten." Helfen könne in solchen Situationen etwa eine ergebnisoffene Beratung sowie eine Unterstützung für ein Leben mit Kind, "wenn dies der Wunsch der Frau ist", so die Generalsekretärin.
Fristenregelung seit 1973
Gemeinsam mit der Straffreiheit für Abtreibungen hatte der Nationalrat am 29. November 1973 einstimmig Maßnahmen beschlossen, welche die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche minimieren sollten. Diese reichten vom Ausbau und der Bewerbung von Beratung und der Erleichterung von Adoptionsmöglichkeiten über sexuelle Bildung und Wissen über Verhütung bis hin zu sozialpolitischen Maßnahmen für ein "gutes Leben mit Kindern". Auch die Erhöhung der Geburtenbeihilfe und Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes für verheiratete wie ledige Mütter wurden damals genannt. Die Bundesregierung sei angehalten, "in ihren Kompetenzbereich fallende Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen", hieß es in dem Entschließungsantrag.
Quelle: kathpress