Diözesen valorisieren 2024 den Kirchenbeitrag
Mehrere österreichische Diözesen haben eine Inflationsanpassung des Kirchenbeitrags für das Jahr 2024 bekanntgegeben, nachdem die Anpassung für 2023 deutlich unter der Teuerung geblieben ist. Unverändert bleibt bei der Berechnung des Kirchenbeitrags zwar der Anteil von 1,1 Prozent des jeweiligen steuerpflichtigen Einkommens. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag steigt jedoch, da das persönliche Einkommen in allen Branchen gestiegen ist, heißt es aus Salzburg, Innsbruck und Feldkirch. "Die Diözese ist wie alle anderen auch mit steigenden Ausgaben und Kosten konfrontiert, die gedeckt werden müssen", begründet etwa die Diözese Innsbruck diesen Schritt.
Grundlage für die Neuberechnung der Vorschreibung ist das jeweilige Einkommen des Beitragsleistenden, wobei vom Bruttoeinkommen die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge sowie der Absetzbetrag abgezogen werden. Absetzmöglichkeiten gibt es auch bei besonderen finanziellen Belastungen und herausfordernden Lebenssituationen. Liegt kein Nachweis des Einkommens vor, muss dessen Höhe geschätzt werden. Zudem steigt 2024 auch der Mindest-Kirchenbeitrag - etwa in der Diözese Innsbruck von derzeit 32 auf 33 Euro.
Die Anhebungen der Berechnungsgrundlage fallen je nach Diözese leicht unterschiedlich aus: Einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (TT) zufolge steigen in Salzburg die Abgaben um bis zu neun Prozent. In Feldkirch sind es durchschnittlich sieben Prozent, erklärte der dortige Finanzdirektor Andreas Weber den "Vorarlberger Nachrichten" (Dienstag). In Innsbruck berechnet man die durchschnittliche Anhebung noch, sie werde jedoch "mehr als vier Prozent" - diese deutlich unter dem Index liegende Erhöhung gab es 2023 - betragen, wenn auch weniger als die geplante Pensionsanpassung, kündigte Diözesanökonom Rainer Kirchmair an.
Wo die Schätzung des Einkommens zu hoch ausfällt, legen die Diözesen die persönliche Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Kirchenbeitrags-Servicestellen nahe. Dort kann durch den Nachweis des tatsächlichen Einkommens die Beitragshöhe berichtigt werden. Die diözesanen Servicestellen sind auch Anlaufstellen für Kirchenbeitrags-Zahlende in sozialen Notlagen. "Es gibt immer eine Lösung", betont die Diözese Innsbruck. In ausgewiesenen Härtefällen springt in Tirol und auch in Salzburg wie bisher schon der diözesane Sozialfonds ("Wärme-Fonds") ein, dessen Mittel über die Caritas-Sozialberatungsstellen vergeben werden.
Steuerliche Absetzbarkeit auf 600 Euro erhöht
Verwiesen wird auf der Innsbrucker Diözesanhomepage auch auf die von der Bundesregierung angekündigte Anhebung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ab dem Jahr 2024. Bis zu 600 Euro - statt bisher 400 Euro - an Pflichtbeitrag für anerkannte Kirchen und Religionen können künftig steuerlich geltend gemacht werden. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung. Der Absetzbetrag war zuvor seit über zehn Jahren nicht valorisiert worden.
Dank spricht die Kirche allen aus, die ihren Beitrag verlässlich leisten: "Sie ermöglichen damit vor allem die Personalkosten für Seelsorge und kirchliche Bildung, den Erhalt pfarrlicher Einrichtungen und weitgehend auch das soziale Engagement der Caritas", liest man auf der Innsbrucker Diözesanhomepage. Sprecher Michael Gstaltmeyr lieferte in der TT (Dienstag) auch konkrete Zahlen dazu: 950 Personen beschäftigt die Diözese Innsbruck derzeit, und auch deren inflationsangepasste Gehälter gelte es zu begleichen. Darüber hinaus engagieren sich allein im Innsbrucker Diözesangebiet 20.000 Gläubige ehrenamtlich. "Der Kirchenbeitrag kommt mit Sicherheit bei den Menschen an und wirkt Gutes", so der diözesane Pressereferent.
Quelle: Kathpress