Bischöfe begrüßen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Österreichs Bischöfe begrüßen die vatikanische Erlaubnis für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. "Die heutige Bekanntgabe des Glaubensdikasteriums habe ich mit Freude aufgenommen", sagte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Montag in einer ersten Reaktion auf das von der vatikanischen Glaubensbehörde veröffentlichte Grundsatzerklärung "Fiducia supplicans" ("flehendes Vertrauen"). Segnen sei ein Grundbedürfnis, "das grundsätzlich niemandem verwehrt werden darf - wie Brot", so der Erzbischof wörtlich.
Sowohl das Bemühen der Bischofskonferenz als auch sein eigenes sei es gewesen, "für Menschen in sogenannten irregulären Verbindungen einen gangbaren Weg der Begleitung zu finden", betonte der Salzburger Erzbischof und verwies zudem auf das lateinische Wort für "segnen", nämlich "benedicere", das "gutes sagen" bedeutet.
Der Bischofskonferenz-Vorsitzende hielt zudem fest, dass die katholische Lehre unverändert bleibe: "Der Idealtypus ist und bleibt das Zusammenleben von Frau und Mann, in dem allein Leben natürlich weitergegeben wird. An dieser Lehre wird die Kirche festhalten." Die Kirche wolle "Paaren in außerregulären Lagen, die in Treue und Liebe zueinanderstehen, Gutes im Namen Gottes zusprechen". Und weiter: "Die Unterschiede müssen benannt werden dürfen, wo doch das Einende groß ist - die gemeinsame Berufung aus der Taufe, die uns zu Brüdern und Schwestern im Herrn macht."
Marketz: "Froh und dankbar"
Als "wichtigen Schritt für eine offene Kirche" hat Diözesanbischof Josef Marketz die Grundsatzerklärung "Fiducia supplicans" bezeichnet. Er sei "froh und dankbar" darüber, dass diese Wende nun innerhalb von zwei Jahren möglich wurde, denn noch im Februar 2021 sei eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Glaubensbehörde untersagt worden, was "viele Menschen zurecht verletzt und gekränkt hat", so der Kärntner Bischof.
Das jüngste Schreiben der Glaubensbehörde sei nun geprägt von einem "liebevollen Hinsehen auf die Situation der Menschen sowie deren Sehnsucht und Wunsch nach Segen, damit ihr (Zusammen-) Leben unter dem liebevollen Blick Gottes gut oder noch besser gelingen kann". Für Marketz sei "immer ganz klar gewesen, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht als Christen zweiter Klasse angesehen werden dürfen". Auch Marketz verwies auf das lateinische Wort für "Segnen", nämlich "Benedicere".
Die nun erfolgte Öffnung entspreche klar seinem Wunsch nach einer Kirche, in der eine große Weite spürbar sei, und in der für jede und jeden, auch unabhängig von sexueller Orientierung, Platz sei, betonte Marketz. Und weiter: "Dazu braucht es viel gegenseitige Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung - nicht nur in Form von Worten, sondern vor allem in Form von Taten sowie seelsorglichen und liturgischen Handlungen."
Krautwaschl begrüßt Vatikan-Erklärung
Auch der steirische Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl begrüßt die Erklärung des Vatikans zum Umgang mit Beziehungen außerhalb der klassischen Ehe zwischen Mann und Frau. Die Erklärung "Fiducia supplicans" halte fest, was Segen bedeute, so Krautwaschl in einer Erklärung am Montag: "Wer um den Segen bittet, zeigt, dass sie oder er oder beide die heilbringende Gegenwart Gottes brauchen, und dieser Segen darf nicht verweigert werden". In der Diözese Graz-Seckau beschäftige man sich schon seit vielen Jahren mit dieser Frage.
Dieser Weg der seelsorglichen Begleitung sei nicht neu, sondern spätestens seit dem nachsynodalen Schreiben "Amoris laetitia" vorgegeben und finde nun eine Fortsetzung, so Krautwaschl. Klar sei aber, und auch das sei im Dokument festgehalten, "dass der Segen für Beziehungen außerhalb der Ehe nicht mit dieser gleichzustellen ist".
Angereichertes Verständnis
Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht, darunter auch auf Deutsch. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus am Montag ausdrücklich genehmigt.
Im Text wird festgehalten, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert habe. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe aber unverändert. Außerdem dürfe die Segnung weder in einem gottesdienstlichen Rahmen noch anhand offizieller ritueller Formen erfolgen, damit es zu keiner Verwechslung mit einer Eheschließung kommt.
Quelle: Kathpress