50 Jahre Fristenregelung: Aktion Leben für "überparteilichen Dialog"
Zur Überprüfung und weiteren Umsetzung der "positiven Maßnahmen zum Schutz werdenden Lebens", die vor 50 Jahren im Zuge der Fristenregelung beschlossen wurden, hat die "Aktion Leben" aufgerufen. Es gelte, über die sogenannten "flankierenden Maßnahmen" Bilanz zu ziehen und in die Zukunft zu arbeiten, erklärte der Präsident des überkonfessionellen Vereins, Johann Hager, in einer Aussendung vom Donnerstag. Als Format dafür will die "Aktion Leben" zu einem überparteilichen Dialog-Forum einladen.
Der Nationalrat hatte am 29. November 1973 gemeinsam mit der Straffreiheit für Abtreibungen in den ersten drei Monaten auch den Ausbau und die Bewerbung von Beratung, sexuelle Bildung und Wissen über Verhütung sowie sozialpolitische Maßnahmen für ein gutes Leben mit Kindern beschlossen. Dadurch sollte die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche möglichst gering gehalten werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen gelte es zu prüfen, und auch, was nötig sei, "damit möglichst wenige Frauen in die Situation kommen, über Abbruch oder Fortfahren einer Schwangerschaft entscheiden zu müssen", erklärte Hager. Menschen sollten "gut und mit Freude mit Kindern leben" können - was jedoch auch an Vorbedingungen geknüpft sei.
Dringend notwendig sei etwa ein "Plan für Prävention von ungeplanten Schwangerschaften, differenziert für die unterschiedlichen Bedürfnisse und altersentsprechend", so der Appell Hagers in Richtung Politik. Wissenschaftlich gesicherte Informationen seien für zielgruppengerechte Prävention unabdingbar, weshalb die "Aktion Leben" weiterhin eine "anonyme Statistik und eine davon unabhängige Erforschung der Motive für Abbrüche" einfordere. Schließlich gelte: "Fakten zu ungeplanten Schwangerschaften und Abbrüchen, aber auch dem weiteren Lebensweg der Frauen, haben wir nicht."
Wesentliche andere flankierende Maßnahmen seien in den 50 Jahren seit dem Beschluss der Fristenregelung von der "Aktion Leben" eingefordert und auch umgesetzt worden. Dass etwa das Kinderbetreuungsgeld unabhängig von vorangehender Erwerbsarbeit bezogen werden kann, sei Ergebnis des "beharrlichen Einstehens für die Rechte von Frauen, Kindern und Eltern", erinnerte der Vereinspräsident.
Heute hinter Fristenreglung
Hinsichtlich der eigenen Position in der Abtreibungsdebatte bekräftigte Hager, dass die "Aktion Leben" seit 1989 "explizit auf dem Boden der Fristenregelung" stehe. Der Einsatz des u.a. in der ergebnisoffenen Schwangerenberatung tätigen Vereins gelte dafür, dass Frauen "freie und selbstbestimmte Entscheidungen über Fortführen oder Abbruch einer Schwangerschaft treffen können". Gleichzeitig denke man immer mit, "dass es auch um das Leben eines sich entwickelnden Kindes geht".
Als "lernende Organisation" wurde die "Aktion Leben" von deren Generalsekretärin Martina Kronthaler bezeichnet. Der unabhängige Verein wurde 1954 gegründet, bildete dann in den frühen 1970ern das "Aktionskomitee zur Gesamtreform des Strafrechts" und startete Ende November 1975 das Volksbegehren "für den Schutz menschlichen Lebens", das mit fast 900.000 Unterschriften zwar jenes mit den viertmeisten Stimmen war, jedoch 1977 abgelehnt wurde. 1978 startete der Verein die Beratung und Hilfsangebote für Frauen und Mütter in Konfliktsituationen, wobei 1989 die Anerkennung der Fristenregelung erfolgte.
Seit 1992 ist die "Aktion Leben" Trägerin einer geförderten Familienberatungsstelle zu Schwangerschaft und Geburt. Die kostenlose Schwangerenberatung wird von rund 1.000 Frauen jährlich in Anspruch genommen, zudem bietet der Verein bei Bedarf auch Betreuung und Unterstützung bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes. Eine weitere Sparte, die sexualpädagogischen Workshops, bekamen 2019 den Österreichischen Kinderschutzpreis. Finanziert wird die "Aktion Leben" zu 90 Prozent aus privaten Spenden, wobei der Verein Träger des Spendengütesiegels ist. (Infos: www.aktionleben.at)
Quelle: kathpress