
Familienverband: Kritik an geplanter Verkürzung der Karenzzeit
Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) kritisiert die geplante Verkürzung der Karenzzeit für Frauen um zwei Monate: Wenn Väter, die mit dem Baby und deren Mutter in einem Haushalt leben, keine Babykarenz in Anspruch nehmen, soll künftig die Karenzzeit der Frauen von 24 auf 22 Monate gekürzt werden. Die Regelung soll für Geburten ab 1. August 2023 gelten. Statt einer Verkürzung forderte der KFÖ in einer Aussendung am Mittwoch mehr Anreize und einen Bonus, wenn Väter in Karenz gehen: So solle die Karenzzeit von 24 auf 26 Monate ausgedehnt werden.
Hintergrund der geplanten Verkürzung ist die EU-Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Diese Richtlinie sieht vor, dass zwei Monate der Karenzzeit für Väter reserviert werden müssen.
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie so umzusetzen, dass es zu einer Verschlechterung für Familien und deren Wahlfreiheit komme, lehnte der Katholische Familienverband in seiner Stellungnahme ab. Der Interessenverband wies zudem darauf hin, dass mit der Verkürzung der Karenzzeit in einigen Bundesländern die Lücke zwischen Ende der Karenzzeit und Kindergarten-Eintrittsalter größer werde.
Positiv hob der KFÖ die Verdoppelung des Familienzeitbonus auf 1.500 Euro und die Änderungen bei der Pflegefreistellung hervor. Künftig soll eine Pflegefreistellung für nahe Angehörige auch dann möglich sein, wenn sie in keinem gemeinsamen Haushalt leben; der Familienbonus wird Vätern gewährt, wenn sie den sogenannten "Papamonat" oder innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt 30 Tage "Familienzeit" nehmen. Als weitere Verbesserungen nannte der KFÖ Nachbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld: So wird die Frist für die Hauptwohnsitzmeldung des Kindes von 10 auf 14 Tage verlängert; außerdem muss das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn die Mindestbezugsdauer nicht eingehalten werden kann, weil das Kind stirbt.
Abschaffung von "Wochengeldfalle"
Im Zuge der Umsetzung der EU-Vereinbarkeits-Richtlinie solle auch die "Wochengeldfalle" beseitigt werden, forderte die Familienorganisation. Wird eine Mutter in kurzem Abstand erneut schwanger, bezieht kein Kinderbetreuungsgeld mehr und der Geburtstermin für das zweite Kind liegt vor dem Ablauf der maximal möglichen Karenzdauer, schnappt die Wochengeldfalle zu: Die werdende Mutter hat dann trotz gesetzlichem Beschäftigungsverbots keinen Anspruch auf Wochengeld.
Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das nach der Klage einer betroffenen Mutter im August 2022 festgestellt hat, dass die geltende österreichische Gesetzeslage gegen die Mutterschaftsrichtlinie der EU verstößt. Nach dieser Richtlinie müssten mindestens 14 Wochen Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung pro Kind sichergestellt sein. Eine Gesetzesreparatur sei aber bislang nicht erfolgt, so die Kritik des Verbands.
Quelle: kathpress