Familienverband: Lob und Kritik für Regierung bei Work-Life-Balance
Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) begrüßt die von der Regierung geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Work-Life-Balance und Partnerschaftlichkeit. Allerdings gebe es auch einen großen Wermutstropfen, so Familienverbandspräsident Alfred Trendl in einer Aussendung am Montag: "Sie bedeutet für Familien, in denen nur ein Elternteil Karenz in Anspruch nimmt, eine Verschlechterung, weil damit de facto zwei Monate Karenz gestrichen werden. Es soll aber nicht der Staat entscheiden, sondern die Eltern sollen entscheiden, wie sie sich die Erziehung aufteilen."
Der KFÖ hätte eine Ausweitung begrüßt, etwa, dass nach den 24 Monaten Karenz weitere zwei Monate für die Väter reserviert sind, so Trendl. Er kritisierte, dass Familien, bei denen ausschließlich eine Person in Karenz geht, nun zwei Monate weniger in Anspruch nehmen können. "Damit bevormundet der Staat die Eltern bei der Karenzaufteilung", so Trendl. Er hoffe, dass "wirklich familienfreundliche Betriebe diese zwei Monate Karenz Frauen auch freiwillig gewähren werden".
Positiv ist für den Familienverband die Verdoppelung des Familienzeitbonus von 740 Euro auf 1.480 Euro pro Monat. "59 Prozent der befragten Väter unserer Väterstudie gaben an, sich mehr finanzielle Unterstützung zu wünschen. Dem wird damit entsprochen", verwies Trendl auf die im Jänner präsentierte, vom Familienverband in Auftrag gegebene, Integral Studie zum Thema Väterbeteiligung. (Abrufbar unter www.familie.at/vaeterstudie)
Noch in der Pflicht sah Trendl die Bundesregierung bei der Reparatur der, laut Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom August 2022, gesetzeswidrigen "Wochengeldfalle". Diese "schnappe zu", wenn eine Mutter nach der Geburt des ersten Kindes kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht, aber noch in Karenz und wieder schwanger ist. Betroffene Frauen haben dann keinen Anspruch auf Wochengeld. "Nun gilt es auch diese, vom Obersten Gerichtshof als gesetzwidrig eingestufte, Regelung zu reparieren", forderte Trendl und appelliert an alle Parteien, einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen.
Neues Regierungsvorhaben
Die Regierung hat vergangenen Woche einen Gesetzesantrag eingebracht, der vorsieht, dass zwei Monate der Karenzzeit vom Vater in Anspruch genommen werden müssen, sofern man die vollen 24 Monate nutzen möchte. Außerdem soll der Familienzeitbonus auf 1.480 Euro verdoppelt werden. Die Dauer des gesetzlichen Karenzanspruchs bis zum zweiten Lebensjahr ändert sich damit nicht.
"Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten", betonte Arbeitsminister Martin Kocher bei einer Pressekonferenz am Freitag. Alleinerziehende bleiben davon unberührt. Finanziell hätten die Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die absolute Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleich bleibe. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden.
Quelle: kathpress