Armutskonferenz: Soziale Grundrechte müssen in Verfassung
Der langjährige Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen, muss umgesetzt werden: Dafür plädiert die Armutskonferenz anlässlich des 30-Jahr-Jubiläums der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz (13.-24. Juni 1993). Die damalige Abschlusserklärung, in der es heißt "Alle Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinnzusammenhang", sei bis dato ein Auftrag, "die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen", meinte der Sozialexperte Martin Schenk in einer Aussendung am Dienstag. Zwar seien in der österreichischen Verfassung bereits wirtschaftliche Grundrechte - wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit - verankert, aber keinerlei soziales Grundrecht, so die Kritik des Netzwerks.
Laut Schenk, der selbst 1993 bei der Wiener Weltkonferenz in den zivilgesellschaflichen Foren dabei war, sieht das aktuelle Regierungsprogramm eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor; das Modernisierungsvorhaben wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Die Wiener Menschenrechtskonferenz sei ein Meilenstein für die Gültigkeit der Menschenrechte "alle für alle" gewesen und müsse nun ausgeführt werden.
Als Lösung schlägt das Netzwerk Armutskonferenz ein "Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit" vor, das es bereits erarbeitet hat. "Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet", heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Ferner macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, vorwiegend der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.
Das österreichische Verfassungsrecht enthalte - anders als etwa das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - weder soziale Grundrechte noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen, mahnte die Armutskonferenz. Auch in Österreich müssten die Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden, so das Netzwerk. Der aktuelle Grundrechtskatalog bleibe "eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden", so das Netzwerk Armutskonferenz abschließend.
Die Armutskonferenz ist seit 1995 als Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen, sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen aktiv, darunter die Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz sowie die Volkshilfe. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen sozialen Organisationen beraten, unterstützen und begleiten mehr als 500.000 Menschen im Jahr. (Infos: www.armutskonferenz.at)
Quelle: kathpress