Benedikt XVI. und der Missbrauchsskandal
De mortuis nil nisi bene, besagt ein altes lateinisches Sprichwort. Oft wird es so verstanden, als dürfe über Tote nur Positives gesagt werden. Der verstorbene emeritierte Papst Benedikt XVI. hat indes als Theologe und Kirchenoberhaupt Bewunderer ebenso wie Kritiker auf den Plan gerufen und damit auch im Tod polarisiert wie nur wenige. Umstritten ist auch seine Rolle im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche.
Es war der Passauer Bischof Stefan Oster, der das in seinem Nachruf thematisierte: "Wir verlieren einen Mann, der in den letzten Jahren seines Lebens noch sehen musste und auch eingestanden hat, als Erzbischof von München und Freising Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kirche zu wenig im Blick gehabt zu haben. Wir verlieren aber auch einen Mann, der als Präfekt der Glaubenskongregation entscheidend dazu beigetragen hat, dass das Problem des Missbrauchs in der Kirche in seiner ganzen Dramatik erkannt wurde und der deshalb wesentliche Veränderungen angestoßen hat."
Damit spielte Oster auf die Zeit um die Jahrtausendwende an. Damals sorgte Kardinal Ratzinger dafür, dass alle Fälle von Klerikern, die Minderjährige sexuell missbraucht hatten, nicht mehr bloß in der eigenen Diözese oder im eigenen Orden "geregelt" wurden, sondern nach Rom an eine spezielle Abteilung der Glaubenskongregation gemeldet werden mussten. Das Schreiben über die "delicta graviora", das die neuen Vorschriften enthielt, wurde 2001 zunächst nur in lateinischer Sprache veröffentlicht, um das Aufsehen gering zu halten. Doch als bald darauf erst in den USA und später auch in anderen Ländern die Berichte über Missbrauchsfälle förmlich explodierten, erlebte es seine erste Bewährungsprobe.
Entscheidend war einerseits die Verlängerung der Verjährungsfristen. So wurde es möglich, auch in Fällen zu ermitteln, die mehr als zehn Jahre zurücklagen. Später wurden diese Fristen noch zweimal verlängert, aber den entscheidenden Schritt hatte Ratzinger 2001 gemacht. Das andere war die verpflichtende Meldung nach Rom. Das war das Ende des vor Ort gerne praktizierte "Unter-den-Teppich-Kehrens". Denn in den Diözesen kannten sich die Täter und ihre kirchenrechtlichen Richter oft nur zu gut; strenge Verfahren und Verurteilungen waren da eher die Ausnahme. Das änderte sich nun. Seither wurden Jahr für Jahr mehrere hundert Priester aus dem Klerikerstand entlassen und erhielten damit die vom Kirchenrecht vorgesehene Höchststrafe für ihre Verbrechen.
Als Behördenchef wusste Ratzinger nun besser als irgendjemand sonst, welches Ausmaß der Skandal weltweit hatte. Als Papst verschärfte er die Vorschriften im Jahr 2010 abermals und verlängerte die Verjährungsfrist erneut.
Einer Art Besinnungsaufsatz 2019
Im April 2019 wartete dann der inzwischen im Ruhestand befindliche Benedikt XVI. mit einer Art Besinnungsaufsatz zur Missbrauchskrise auf. Die Wortmeldung wurde in ihrer Rezeption darauf reduziert, dass Benedikt XVI. im Einfluss der 1968er-Bewegung auf Gesellschaft, Kirche und Theologie eine Hauptursache für das Missbrauchsproblem ausmachte. Als es heftigen Widerspruch gab, fühlte er sich missverstanden.
Eine Generalabrechnung präsentierte wenige Wochen später der Filmemacher Christoph Röhl. Er zeichnete in der Dokumentation "Verteidiger des Glaubens" den Pontifex aus Bayern als tragische Figur: Er habe die Institution Kirche retten wollen und dabei das Leid der Opfer ausgeblendet. Die These wurde kontrovers aufgenommen. Die Deutsche Bischofskonferenz bescheinigte Röhl ein "stark verzerrtes Bild" von Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.
Zwei Jahre später veröffentlichte Röhl mit der einstigen Ordensfrau und Betroffenen Doris Reisinger als Co-Autorin ein Buch zum selben Thema. Beide sehen in Ratzinger einen zögerlichen Saubermann, der zu spät und nicht hinreichend auf die Missbrauchsberichte reagiert habe. Hinter dem Missmanagement stehe zudem ein regelrechtes "System Ratzinger", er sei einer der Hauptschuldigen an der Misere.
Münchner Missbrauchsgutachten 2022
Im Jänner 2022 hieß es in einem von der Erzdiözese München und Freising beauftragten Missbrauchsgutachten, dass Ratzinger als Münchner Erzbischof im Umgang mit vier Priestern unter Missbrauchsverdacht Fehler gemacht habe. Benedikt XVI. ließ diese Darstellung zurückweisen. Ein Entschuldigungsbrief konnte insbesondere Betroffene nicht überzeugen, vor allem, weil der Emeritus kaum Worte für seine persönliche Verantwortung fand.
Es folgte eine wochenlange Debatte, in der seine Unterstützer behaupteten, dass er seinerzeit keinerlei Wissen von den Vorwürfen gehabt habe und an Personalentscheidungen nicht beteiligt gewesen sei. Doch blieben Zweifel an dieser Darstellung.
Fortführung von Zivilklage unklar
Im März hätte sich erstmals ein deutsches Gericht mit der Rolle Benedikts im Missbrauchsskandal befassen sollen. Vor dem Landgericht Traunstein sollte eine Zivilklage verhandelt werden. Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz wollte gerichtlich feststellen lassen, ob der einstige Münchner Erzbischof und andere Verantwortliche nicht doch haftbar zu machen sind für ihr Tun oder Unterlassen im Umgang mit Tätern.
Nach seinem Tod sei das frühere Kirchenoberhaupt "nicht mehr Partei des Verfahrens", sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Andrea Titz, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag. Kraft Gesetzes träten aber nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Dieses sei damit nicht unterbrochen.
Die Sprecherin verwies darauf, dass der Verstorbene in dem Verfahren einen Prozessbevollmächtigten habe. Dieser könne nun eine solche Unterbrechung beantragen. Ob das geschehe und welche Folgen das für den vorgeschlagenen Termin zur mündlichen Verhandlung Ende März hätte, "kann derzeit noch nicht beurteilt werden".
Quelle: kathpress