Katholische Kirche in Kärnten feiert "50 Jahre Diözesansynode"
Das 50-Jahr-Jubiläum der Diözesansynode, mit der die Katholische Kirche in Kärnten die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils auf ortskirchlicher Ebene umsetzte, steht im Mittelpunkt einer Sitzung des Diözesanrates der Diözese Gurk-Klagenfurt am kommenden Wochenende. Das Gremium tritt im Stift St. Georgen/Längsee erstmals nach fast vier Jahren in neuer Formierung zusammen, als Grund für die Pause gab die Diözese in ihrer Ankündigung den Bischofswechsel (Josef Marketz folgte 2020 auf Alois Schwarz) und die Corona-Pandemie an. Bischof Marketz wird beim Festakt am Freitag, 18. November, um 19.30 Uhr Grußworte sprechen.
Im anschließenden Festvortrag wird der Klagenfurter Theologe und Historiker Josef Till auf die Kärntner Diözesansynode von 1972 zurückblicken: Vor genau 50 Jahren sprach die Historikerin Erika Weinzierl zum Thema "Funktion der Kirche in der Gesellschaft" im Rahmen einer Festakademie im Kongresshaus in Villach. Die damals anwesenden 194 Frauen und Männer hatten sich "im Geiste des II. Vatikanischen Konzils mit innerkirchlichen Themenbereichen wie beispielweise der Laienpredigt ebenso wie mit gesellschaftlichen Fragen beschäftigt", erinnerte die Diözese am Mittwoch. Bedeutend für Kirche und Gesellschaft seien vor allem auch die Beschlüsse zum Zusammenleben der beiden Volksgruppen in Kärnten gewesen.
Im Rahmen der Jubiläumsfeier werden auch Zeitzeugen und Jugendliche Kurzstatements abgeben. Musikalisch umrahmt wird die Feier von einem Vokalensemble unter der Leitung von Christina Hardt-Stremayr.
Diözesanrat verantwortet Seelsorge mit
Die konstituierende Plenarsitzung des Diözesanrates beginnt am Freitag um 16 Uhr und endet am Samstag um 16.30 Uhr. Inhaltlicher Schwerpunkt der Sitzung ist der Kirchenentwicklungsprozess der Diözese Gurk.
Im Rahmen der von Bischof Marketz initiierten Neukonzeption diözesaner Gremien wurden in den vergangenen zwei Jahren in der Projektgruppe "Diözesanrat neu" Besetzung und Aufgabenbereiche des Diözesanrates überarbeitet sowie ein neues Statut verfasst. Es sieht vor, dass das Gremium zukünftig noch stärker für die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Seelsorge zuständig ist und "über pastorale Belange der Diözese berät und entscheidet", wie es hieß. War bisher der Generalvikar der Geschäftsführende Vorsitzende des Diözesanrates, so sieht das neue Statut vor, dass die Geschäftsführung durch den jeweiligen Leiter bzw. die Leiterin des Bischöflichen Seelsorgeamtes besetzt wird.
Weiters wurde die sogenannte "mittlere Ebene" der Diözese im neuen Diözesanrat aufgewertet und gestärkt, indem zukünftig jeweils die Dechanten und die Obmänner bzw. Obfrauen der Dekanatsräte im Diözesanrat vertreten sind. Bisher war diese Ebene entweder durch einen Priester oder einen Laienvertreter des Dekanatsrates besetzt.
Die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Diözesanrates, der regulär alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 23 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, sind öffentlich. Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Kärntner Katholikinnen und Katholiken repräsentiert sind, ist laut Statut "ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt". Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs weitere 70 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind. Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung durch den Bischof Rechtswirksamkeit erlangen.
Quelle: kathpress