Aschermittwoch: Aschenritus heuer wieder im Corona-Modus
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus auch heuer wieder ohne Berührung vollzogen. Die Gläubigen erhalten daher kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Donnerstag im Interview mit Kathpress.
Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Anschließend setzt der Priester, Diakon bzw. die mit der Leitung der Feier vom Bischof beauftragte Person eine FFP2-Maske auf und streut ohne Berührung jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt. Anders als im Vorjahr, wo der Ritus wortlos vollzogen wurde, werden heuer wieder die dafür vorgesehenen Begleitworte gesprochen. Sie lauten: "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder: "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst."
Der Aschermittwochsliturgie selbst wird unter den von der Bischofskonferenz festgelegte Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert. Dabei ist von den Mitfeiernden eine FFP2-Maske zu tragen und ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Für alle, die einen liturgischen Dienst ausführen, gilt die 3G-Regel.
Beginn der Fastenzeit
Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 2. März, beginnt die 40-tägige Fasten- und Bußzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.
Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.
(Infos: www.bischofskonferenz.at bzw. www.liturgie.at)
Quelle: kathpress