Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung vor Beschluss
Ein Gesetz, das Sozial-, Pflege- und auch kirchliche Einrichtungen teils schon seit Jahrzehnten einfordern, steht am Donnerstag zur Beschlussfassung im Nationalrat an: Der österreichweite bedarfs- und flächendeckende Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung mit Regelfinanzierung, der sowohl die stationäre Betreuung als auch die ambulante Versorgung von Kindern sowie Erwachsenen umfassen soll. Wie im Vorfeld zu erfahren war, dürften alle Parteien dem Gesetz zustimmen mit Ausnahme der NEOS, die jedoch nur in der Finanzierungsfrage eine andere Form bevorzugt hätten.
Mit der geplanten Neuregelung wird eine bei der Aufhebung des Suizidbeihilfe-Verbotes versprochene Begleitmaßnahme umgesetzt. Zahlreiche Stimmen, darunter auch die Österreichische Bischofskonferenz, die Caritas und der Dachverband Hospiz Österreich, hatten in ihren Stellungnahmen zu der vom Verfassungsgerichtshof verfügten Neuregelung den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung mit einem Rechtsanspruch darauf sowie auch deren ausreichender Finanzierung gefordert.
Bei dem zur Beschlussfassung stehenden Gesetzestext waren die Bedarfsrichtwerte gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz Österreich festgelegt worden. Zu deren Erreichung sollen den Ländern nun in einer Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Sozialversicherungen 63 Millionen Euro für das laufende Jahr, 108 Millionen für 2023 und ab 2024 jährlich 153 Millionen Euro mit zusätzlicher Wertsicherung zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen den österreichweiten bedarfs- und flächendeckenden Auf- und Ausbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebes der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung finanzieren. Gleichzeitig sollen alle Angebote, die schon bisher unter die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) fallen, auch in Zukunft weiterhin aus diesem Topf bezahlt werden.
Mit den somit insgesamt rund 300 Millionen Euro, die den Bundesländern auf Basis des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes für Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung stehen, werden laut dem Gesetzestext Palliativstationen, stationäre Hospize, Tageshospize, Kinder-Hospizteams, Palliativkonsiliardienste sowie mobile und stationäre Palliativteams unterstützt und finanziert. Da dafür auch gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt werden, sollen die Mittel auch für die Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich Hospiz und Palliativcare verwendet werden können.
ÖVP lobt "Meilenstein"
Von einem "Meilenstein" sprach in einer Vorankündigung vom Mittwoch ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber, der im Parlament im November 2020 einen Entschließungsantrag dazu eingebracht hatte. Kernanliegen der Hospiz- und Palliativversorgung sei es, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler strich hervor, mit dem Gesetz könne betroffenen Menschen künftig die Gewissheit gegeben werden, "begleitet leben zu können bis zuletzt". Das Gesetz sei eine "Investition in die Lebensqualität" in der letzten Lebensphase, von der alle Menschen unweigerlich irgendwann als Sterbende oder Angehörige betroffen seien.
Auch Kugler und Sieberer verwiesen darauf, dass das Anliegen der Hospiz-Regelfinanzierung bereits jahrzehntelang vorbereitet worden sei. Als federführend daran Beteiligte nannten sie die frühere Abgeordnete und Vorsitzende der Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens", Gertrude Aubauer (ÖVP), Dachverband-Hospiz-Präsidentin Waltraud Klasnic sowie die Präsidentin des Hospiz- und Palliativforums, Elisabeth Pittermann (SPÖ). Bei den aktuellen Verhandlungen seien von den Koalitionsparteien Klubobmann August Wöginger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) sowie Sektionschef Manfred Pallinger vom Gesundheitsministerium beteiligt gewesen.
Quelle: kathpress