Impfpflicht: Wohlfahtsverbände fordern Rechtssicherheit
Trägerinnen und Träger im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich wie Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz fühlen sich vom Impfpflichtgesetz "im Regen stehen gelassen" und fordern mehr Rechtssicherheit. Die Umsetzung des Gesetzes werde einen "österreichweiten Fleckerlteppich zur Folge haben", warnte der Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW) am Donnerstag anlässlich der endgültigen Beschlussfassung des Gesetzes durch den Bundesrat. Die IAFW hatte sich für eine klare Impfpflicht als Anstellungsvoraussetzung in den von ihnen verantworteten Arbeitsbereichen ausgesprochen, die durch das neue Gesetz jetzt aber nicht in dieser Form vorgesehen sei.
Alexander Bodmann, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien und derzeit turnusmäßig Vorsitzender des IAFW: "Die Bundesregierung fällt mit diesem Gesetz bedauerlicherweise hinter Ziele zurück, die sie sich noch im November des Vorjahres selbst gesteckt hatte." Ein Gesetzesvorschlag habe damals die Corona-Schutzimpfung als Beschäftigungsvoraussetzung für alle Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich vorgesehen. Das sei ein Weg, den auch zahlreiche andere Länder, wie etwa Italien, Frankreich oder Belgien eingeschlagen haben.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz lasse die Regierung diese Klarheit jedoch vermissen. Einander widersprechende Regelungen einer allgemeinen Impfpflicht und einer 3G-Regel am Arbeitsplatz bergen ein Konfliktpotential, das jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könnte. "Arbeitgeber werden mit haftungs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Regen stehen gelassen." Das Ergebnis werde "ein österreichweiter Fleckerlteppich gepaart mit hoher Rechtsunsicherheit sein": Einzelne Trägerinnen und Träger sowie neun Bundesländer werden die Frage, ob und welche arbeitsrechtlichen und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sie aus dem Gesetz ableiten, unterschiedlich beantworten. Das könnte dazu führen, dass etwa in manchen Krankenhäusern eine 2G-Pflicht für das Personal eingeführt werden könnte und in anderen nicht, gab Bodmann zu bedenken.
Frage der Haftung klären
"Die Bundesregierung sollte sich in dieser Frage deshalb klar bekennen und festlegen, ob und welche Konsequenzen eine Allgemeine Impfpflicht für verschiedene Arbeitsbereiche und Berufsgruppen haben soll. Tut sie das nicht, muss sie aber mögliche haftungsrechtlichen Folgen explizit regeln oder die Träger von diesen entlasten." Ein Schritt, der zumindest mit einer Überarbeitung der Maßnahmen-Schutzverordnung gesetzt werden könnte. "Wenn es um den Schutz von vulnerablen Gruppen und von sensiblen Einrichtungen geht, brauchen die unterschiedlichen Träger Rechtssicherheit. Die ist mit dem nun beschlossenen Gesetz definitiv nicht gegeben. Hier muss sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung stellen", unterstrich Bodmann abschließend.
Im Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW) arbeiten die Arbeitgeberverbände der karitativen Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich (Caritas), der evangelischen Diakonie und des Roten Kreuzes mit der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), die 560 Sozial- und Gesundheitsorganisationen wie Hilfswerk, Lebenshilfe oder Volkshilfe vertritt, zusammen. Ziel ist es, arbeitsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für diesen Sektor zu verbessern. Gemeinsam beschäftigen diese Trägerinnen und Träger mehr als 115.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Quelle: kathpress