Bischof Elbs: Tief betroffen über Münchner Missbrauchsstudie
Tief betroffen über die Inhalte des Gutachtens über Missbrauch in der Erzdiözese München hat sich der Feldkircher Bischof Benno Elbs gezeigt. "Das tut weh", so Elbs auf Anfrage gegenüber den Vorarlberger Nachrichten (Freitag). Gerade auch deshalb, weil man in der Kirche inzwischen alles versuche, um geschehene Missbrauch aufzuarbeiten und künftigen zu verhindern. Die Anschuldigungen gegen die Verantwortlichen der Erzdiözese München und den emeritierten Papst Benedikt XVI. im Besonderen könne er nur schwer beurteilen, so Elbs, der in der Bischofskonferenz für die Missbrauchsthematik zuständig ist. Wichtig sei seiner Meinung nach, "dass die Verantwortlichen Stellung nehmen", auch Papst Benedikt.
Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sei in Österreich anders gelaufen als in anderen Ländern und offenbar auch in der Erzdiözese München-Freising, so Elbs: "Vor elf Jahren haben wir den Weg gewählt, dass Missbrauchsfälle von unabhängigen Instanzen untersucht werden." Damals wurde die Unabhängige Opferschutzkommission unter Waltraud Klasnic geschaffen. Elbs: "Das Geschehene kann nicht wieder gutgemacht werden, aber wir können den Opfern helfen, über unabhängige Instanzen."
Mit Stand von 31. Dezember 2021 hat die Unabhängige Opferschutzkommission seit 2010 2.642 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 Prozent aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt. 86 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 289 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der Kommission akzeptiert und umgesetzt. Den Betroffenen wurden bisher in Summe 33,6 Mio. Euro zuerkannt, davon 26,6 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7 Mio. Euro für Therapien. Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet. Die Verjährungsfristen spielen aber für die kirchliche Aufarbeitung bzw. die Entschädigungszahlungen keine Rolle.
Seit vielen Jahren gibt es auch in allen Diözesen eine Rahmenordnung, die die Aufarbeitung von Missbrauch regelt. Neben den diözesanen Ombudsstellen als Erstanlaufstellen für Betroffene sind es die Diözesankommissionen, die Verdachtsfällen nachgehen und den Bischof, Ordinarius oder die Oberen und Oberinnen bei der Entscheidung beraten. Auch die Ordensverantwortlichen sind in genau geregelter Form in das Verfahren einbezogen. Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die "Unabhängige Opferschutzkommission". Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung Opferschutz". Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens.
Die Rahmenordnung wurde erst vor wenigen Monaten überarbeitet und enthält auch klare Vorgaben für die Prävention, wofür vor allem die in jeder Diözese eingerichteten Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt zuständig sind. Auch die Orden intensivieren ihre Präventionsbemühungen mit eigenen Beauftragten und Schulungen für die einzelnen Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen.
Quelle: kathpress