Schwere Vorwürfe gegen Ratzinger zum Umgang mit Missbrauch
Das am Donnerstag vorgestellte Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der deutschen Erzdiözese München belastet auch den früheren Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger). Die Anwälte der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) werfen ihm zum einen Fehlverhalten in vier Fällen während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) vor. Zum anderen äußern sie deutliche Zweifel an der von ihm behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen "kaum in Einklang zu bringen". Benedikt XVI. hatte im Rahmen der Untersuchungen für den Missbrauchsbericht eine 82-seitige Stellungnahme abgegeben, die mit seiner Einwilligung zusammen mit dem Gutachten veröffentlicht wurde.
Insbesondere halten die Gutachter Angaben von Benedikt XVI. zu einem brisanten Fall für "wenig glaubwürdig". Der auch im Vorfeld der Veröffentlichung intensiv diskutierte "Fall H." betrifft einen Wiederholungstäter, der Anfang 1980 von Essen in die Erzdiözese München kam. Der emeritierte Papst hat mehrfach betont, er habe von dessen Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Aufnahme in München nichts gewusst und sei auch bei der entsprechenden Ordinariatssitzung nicht dabei gewesen.
In seiner Stellungnahme zum Gutachten schrieb Benedikt XVI. wörtlich: "An der Ordinariatssitzung vom 15.01.1980 habe ich nicht teilgenommen." Diese Behauptung sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen "kaum in Einklang zu bringen", so die Gutachter.
Anwalt Ulrich Wastl verwies am Donnerstag auf das vorliegende Protokoll dieser Sitzung, in der der damalige Erzbischof Ratzinger nicht als abwesend vermerkt worden sei. Außerdem zitierte Wastl aus dem Protokoll, wie "der Herr Kardinal" bei dieser Sitzung über die Trauerfeier für den verstorbenen Berliner Kardinal Alfred Bengsch und vertrauliche Gespräche mit dem damaligen Papst Johannes Paul II. über den Theologen Hans Küng berichtet habe.
An anderer Stelle bezeichnete Wastl jedoch die Protokollführung in der katholischen Kirche generell als "phantasievoll", so dass nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden konnte, ob das Protokoll die Unwahrheit sagt oder der ehemalige Papst.
Laut Wastl hat auch Ratzingers damaliger Generalvikar Gerhard Gruber seine öffentliche Aussage von 2010 zu der Causa inzwischen relativiert. Gruber übernahm damals die alleinige Verantwortung dafür, dass der Essener Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt worden sei. Gruber habe jetzt ausgesagt, er sei dazu gedrängt worden. Er zweifle nicht daran, dass Ratzinger die Umstände, die zu dem Wiedereinsatz geführt hätten, gekannt habe.
Rechtsanwalt Martin Pusch erklärte bei der Vorstellung des Gutachtens, es gehe unter anderem um zwei Priester, die unter Erzbischof Joseph Ratzinger wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, aber beide weiter als Seelsorger arbeiten durften. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden, von Fürsorge gegenüber ihren Opfern sei "nichts erkennbar". Benedikts Einlassungen bieten aus Sicht der Anwälte "einen authentischen Einblick" zur persönlichen Haltung eines herausgehobenen Kirchenvertreters zum Missbrauchsgeschehen.
Der Vatikan wollte sich zu dem Münchner Gutachten am Donnerstag vorerst nicht äußern. Der Heilige Stuhl sehe sich "verpflichtet, dem Dokument, dessen Inhalt ihm derzeit nicht bekannt ist, gebührende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen", erklärte Vatikan-Sprecher Matteo Bruni am Donnerstag auf Anfrage. Man werde in den folgenden Tagen "Einsicht in den Text nehmen und in der Lage sein, ihn im Einzelnen zu prüfen".
235 Täter, 497 Opfer
Der Fokus des Gutachtens lag bei einer Prüfung von Missbrauchstaten in der Erzdiözese München und Freising. Dabei wurden 235 mutmaßliche Täter von 1945 bis 2019 ermittelt, 173 davon Priester, erklärte Pusch. Die Zahl der Geschädigten liege bei 497. Davon seien 247 männliche Betroffene gewesen, 182 weiblich. Bei 68 Personen sei das Geschlecht nicht festzustellen gewesen. Dies bestätige, dass überwiegend männliche Kinder und Jugendliche betroffen gewesen seien.
Die meisten Taten seien in den 1960er und 1970er Jahren begangen worden, so Pusch. Auffällig viele Tatvorwürfe seien von Betroffenen erst ab dem Jahr 2015 gemeldet worden. Der Anwalt betonte, bei diesen Zahlen handle es sich um das "Hellfeld", das "Dunkelfeld" sei weitaus größer.
67 Kleriker hätten laut Pusch aufgrund der "hohen Verdachtsdichte" aus Sicht der Anwälte eine kirchenrechtliche Sanktion verdient. In 43 Fällen sei jedoch eine solche unterblieben. 40 von ihnen seien weiter in der Seelsorge eingesetzt worden, darunter auch 18 Priester nach einer strafrechtlichen Verurteilung eines weltlichen Gerichts.
Der Rechtsexperte sagte auch, dass Geschädigte bis 2002 von den Kirchenverantwortlichen "so gut wie überhaupt nicht wahrgenommen worden" seien. Falls doch, "dann nicht aufgrund des ihnen zugefügten Leids, sondern weil man sie als Bedrohung für die Institution sah".
Kritik auch an Wetter und Marx
Dem früheren Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter (Amtszeit 1982-2007) attestiert das Münchner Fehlverhalten in 21 Fällen. Dabei müsse man die lange Amtszeit Wetters von mehr als 25 Jahren berücksichtigen, sagte Pusch. Nennenswerte Aktivitäten des Erzbischofs mit Blick auf Beschuldigte oder einer Aufklärung seien von einzelnen Ausnahmen abgesehen nicht ersichtlich.
Der Kardinal selbst habe mit Ausnahme eines Falles ein Fehlverhalten bestritten. Erst ab dem Jahr 2010 sei offen über die Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Kirche gesprochen worden. Wetter mache eine mangelnde Kenntnis über die Dimensionen sexuellen Missbrauchs geltend. Dies sei angesichts der Berichterstattung, etwa über den Fall Groer und die Ereignisse in den USA, eine "wenig tragfähige Schutzbehauptung", so Pusch. "Plausibler erscheint uns die Verdrängung eines mit Händen greifbaren Problems."
Auch dem seit 2008 amtierenden Münchner Erzbischof Reinhard Marx wirft das Gutachten Untätigkeit vor. Er habe sich nicht ausreichend um die Behandlung der Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert. "Wann, wenn nicht im Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist die Einordnung einer Thematik als Chefsache zutreffend", fragte Pusch. Eine gewisse Änderung habe sich erst ab dem Jahr 2018 ergeben.
Der Kardinal sehe die regelkonforme und sachgerechte Behandlung von Missbrauchsfällen in erster Linie bei Generalvikar und Ordinariat. Er selbst sehe sich primär für die Verkündigung des Wortes Gottes zuständig. Diese Sichtweise teile man nicht uneingeschränkt. Sie greife angesichts der "zentralen, mit einer Vielzahl von erheblichen Risiken verbundenen Thematik" zu kurz, so Pusch. Konkret fehlerhaftes Verhalten attestieren die Gutachter Marx in zwei Fällen. Dabei handele es sich vor allem um die Frage, ob eine Meldung an die Glaubenskongregation erfolgt sei.
Mit Blick auf die Zukunft rieten die Anwälte, unbedingt einen geschützten Raum zu schaffen, in dem Betroffene offen reden könnten, ohne Vertretern der Kirche gegenüberzusitzen. Die Perspektive der Opfer müsse viel konsequenter als bisher im Blick sein. Außerdem müssten dringend die betroffenen Pfarreien einbezogen werden.
Marx hatte im Vorfeld der Vorstellung des Gutachtens angekündigt, sich am Donnerstagnachmittag gesondert dazu äußern zu wollen.
Quelle: kathpress