Bischöfe halten zeitlich befristete Impfpflicht für zulässig
Österreichs Bischöfe unterstützen die Impfung gegen Covid-19 und stellen sich nicht gegen die ab Februar gültige Impfpflicht. Gesundheit und Freiheit gelte es gleichermaßen zu schützen, heißt es in einer bereits im Dezember veröffentlichten Erklärung zum Thema. Die Impfpflicht sei ein "schwerwiegender Eingriff" in die körperliche Integrität und Freiheit und könne daher nur als "letzte Möglichkeit" nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten und in zeitlich befristeter Form zulässig sein, wobei die Letztverantwortung bei den Regierenden liege. Impfaufrufe und -aktionen im kirchlichen Bereich verdeutlichen diese Position - wie auch die Tatsache, dass die Bischöfe selbst genauso wie Papst Franziskus gegen Corona geimpft sind.
In ihrer Erklärung "Schützen. Heilen. Versöhnen." (online unter: www.bischofskonferenz.at/erklaerungen/impfen) begründen die Bischöfe ihre Haltung mit dem "breiten wissenschaftlichen Konsens" hinsichtlich des Schutzes der Corona-Impfung vor einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung sowie auch vor der Überlastung der Gesundheitssysteme. Das "Versöhnen" bezieht sich auf den teils erbitterten Widerstand gegen die angekündigten Maßnahmen. Proteste dürften weder Verbrechen der NS-Zeit verharmlosen noch Gesundheitsberufe verhöhnen, mahnen die Bischöfe, lehnen aber genauso die pauschale Verunglimpfung aller, die sich nicht impfen lassen wollen, ab. Der Friede erfordere mehr gegenseitiges Zuhören und Respekt anderer Meinung, eine "Abrüstung" der Worte und Gesten - und "grundsätzliche Akzeptanz" von für das Gemeinwohl nötige Gesetze.
Während sich die Bischöfe zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes nicht detaillierter äußern wollten, hat sich die Caritas als einer der größten Träger im Gesundheits- und Sozialbereich sehr wohl zu Wort gemeldet. Auch die Corona-Impfstoffe "Sputnik" und "Sinovac" sollten im Rahmen der Impfpflicht anerkannt werden, hieß es in der ausführlichen Stellungnahme der kirchlichen Hilfsorganisation. Andernfalls drohten akute Versorgungsengpässe in der Pflege durch 24-Stunden-Betreuerinnen und Pflegerinnen aus Osteuropa, wo diese Vakzine zum Einsatz kommen. Weiters gelte es bei den Stichtagen und Strafbestimmungen gesondert auf soeben erst ins Land gekommene Asylwerber sowie auf Armutsbetroffene Rücksicht zu nehmen.
Sowohl Caritas-Vertreter als auch die Bischöfe stützen sich in ihrer Position auf den Papst, der die Impfung gegen das Coronavirus wiederholt als "Akt der Nächstenliebe" bezeichnet hat. Franziskus geht in Sachen Immunisierung voran und hat für den ihm unterstehenden kleinsten Staat der Welt ein weltweites Exempel für die Impfpflicht geschaffen: Die Arbeit im Vatikan und inzwischen auch der Zutritt ist derzeit nur mit Impfnachweis oder Genesenenstatus möglich, zudem brauchen Mitarbeitende in direktem Kontakt ab Februar auch die Boosterimpfung. Ausgenommen sind einzig Messbesucher für die Dauer des Gottesdienstes.
Dennoch erklärte die vatikanische Glaubenskongregation bereits Ende 2020 (siehe: https://bit.ly/3KdIWln), dass die Corona-Impfung zwar als Schutzmaßnahme empfohlen werden könne, in der Regel jedoch "keine moralische Pflicht" darstelle und deshalb freiwillig sein müsse. Sehr wohl bestehe jedoch eine Pflicht zur Bewahrung der eigenen Gesundheit wie auch zur Verfolgung des Gemeinwohls - woraus man auch eine Impfpflicht ableiten kann. Wer Impfstoffe aus Gewissensgründen ablehne, sei jedenfalls verpflichtet, durch sein Verhalten auf andere Weise zu vermeiden, selbst zum Virus-Überträger zu werden.
Die erwähnten "Gewissensgründe" zielen auf die Frage der Verwendung von ursprünglich aus Abtreibungen stammenden Zelllinien bei der Entwicklung, Herstellung oder Testung der derzeit verfügbaren Impfstoffe ab. Die vatikanische Note fordert von der Pharmaindustrie und den Behörden, nicht nur medizinisch wirksame, sichere und leistbare, sondern auch "ethisch vertretbare Impfstoffe" zur Verfügung zu stellen. Dass Katholiken dennoch alle derzeit zugelassenen Impfungen "sicheren Gewissens" verwenden können, hat das in Wien ansässige kirchliche Bioethikinstitut IMABE Mitte Jänner in einer aktualisierten Richtlinie herausgearbeitet. Auch hier stützte sich die Facheinrichtung auf die Glaubenskongregation.
Quelle: kathpress