Grazer Elisabethinen "lassen niemanden alleine"
Seit 1. Jänner ist in Österreich Assistierter Suizid - unter bestimmten Vorgaben - möglich bzw. straffrei. Das neue "Sterbeverfügungsgesetz", das die Vorgaben und das Prozedere regelt, lässt aber viele Fragen für die tägliche Praxis offen, wir eine Kathpress-Rundfrage bei Pflegeorganisationen vor wenigen Tagen ergab. Der Assistierte Suizid hat vor allem Auswirkungen auf die Mitarbeiter von Palliativ- und Hospizstationen. Ein Viertel dieser Stationen befinden sich in österreichischen Ordenskrankenhäusern, etwa bei den Elisabethinen in Graz. Deren Geschäftsführer Christian Lagger betonte zum Jahreswechsel gegenüber dem ORF-Steiermark , dass die Elisabethinen unbeirrt ihren bewährten Weg weitergehen würden : "Bei uns gilt es, die Menschen weiter zu begleiten bis zuletzt."
Er gehe davon aus, so Lagger, dass sich durch die neue Gesetzeslage im täglichen Umgang nicht allzu viel ändern werde. Der Mensch möge, so wie es Kardinal Franz König einmal gesagt hat, "an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen sterben", so Lagger. Er ist auch Vorsitzender der ARGE Ordensspitäler. Gegenüber dem ORF sagte er weiter: "Wir werden alles tun, damit der Mensch völlig in seinem Leiden und auch bei einem Leiden, das letztendlich zum Tod führt, dass der Mensch möglichst schmerzfrei sein kann, dass er menschlich gut eingebunden ist, mit Psychotherapie, mit Seelsorge, und dass der Mensch vor allem, und das ist entscheidend, nicht alleine ist - wir lassen niemanden alleine."
Quelle: kathpress