Weihnachten trotz Corona: Wie und wo Gottesdienste gefeiert werden
Für viele Menschen gehört zum Weihnachtsfest neben Christbaum, Geschenken und gutem Essen auch der Gottesdienstbesuch fix mit dazu. Nur: geht das angesichts von Corona überhaupt? Gleich vorweg: Ja, es geht - und zwar ohne 2G- bzw. 3G-Nachweis. Eine einheitliche und verbindliche "Rahmenordnung" der österreichischen Bischofskonferenz (Infos: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept) hat dazu detaillierte Regeln aufgestellt, unter denen der Besuch und die Feier eines Gottesdienstes auch zu Weihnachten möglich ist.
Die wichtigsten Regeln lauten: Es besteht FFP2-Maskenpflicht - ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit ärztlicher Bestätigung, bei Schwangeren sowie 6- bis 14-Jährigen reicht ein Mund-Nasen-Schutz - und es ist ein Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen und der Einhaltung weiterer Hygienevorschriften können Kinderkrippenfeiern, Christmetten etc. auch mit entsprechendem Gemeinde- und Chorgesang stattfinden. Der Gesang soll jedoch - so die Empfehlung der Bischöfe - reduziert und mit FFP2-Maske stattfinden. Eine 3G-Nachweis-Pflicht besteht für die Gottesdienstleiter bzw. Priester, Diakone, Mesner und Ministranten, die einen Dienst am Altar verrichten.
Für den Chorgesang und die Chorproben gilt: Diese sind unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich. Empfohlen wird laut Rahmenordnung zusätzlich ein Test, "dessen Abnahme nicht weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer (Sitz-)Platz zuzuweisen. Für die Dauer des Singens im Gottesdienst ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, "wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. gültiger PCR-Test, Abstand, Lüften, fixer Sitzplatz etc.) das Infektionsrisiko minimiert werden kann." Ansonsten ist die FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelungen gelten laut Rahmenordnung auch für Kinder- und Jugendchöre und sinngemäß auch für die Instrumentalmusik.
Durch diese Regelungen sind in fast allen Pfarren und Kirchen Weihnachtsgottesdienste "wie früher" möglich. Eine Übersicht dazu bzw. eine gezielte Suche nach Weihnachtsgottesdiensten bietet die "Glauben.Leben"-App der Katholischen Kirche in Österreich (www.glaubenleben.at) oder das Portal www.katholisch.at an. Die Datenbank verfügt aktuell über mehrere tausend Gottesdiensteinträge österreichweit, die per Standort-Eingabe abgerufen werden können. Eine Übersicht zu den medialen Möglichkeiten, Gottesdienste mitzufeiern (also via TV, Radio oder Internet), bietet die Übersichtsseite www.katholisch.at/gottesdienste.
Zählkarten-Regelungen in Wien und Salzburg
Aufgrund begrenzter Kapazitäten gibt es allerdings an manchen Orten ein Anmelde- bzw. ein Platzkartensystem. So kann etwa im Stephansdom nur 750 Menschen pro Gottesdienst Einlass gewährt werden. Dies gilt etwa für die Weihnachtsvesper mit Kardinal Christoph Schönborn am 24. Dezember um 16.30 Uhr, für die Christmette um 24 Uhr mit Dompfarrer Toni Faber, sowie für die beiden Pontifikalämter mit Kardinal Schönborn am 25. und 26. Dezember jeweils um 10.15 Uhr. Kostenlose Zählkarten können per Mail unter tour@stephanskirche.at bestellt werden. Die Gottesdienste werden darüber hinaus gestreamt sowie von "radio klassik Stephansdom" übertragen. (Infos: https://radioklassik.at/weihnachten-2021). Als besonderes Service bietet der Sender zum Jahreswechsel außerdem das Geläute der Pummerin als Klingelton zum Gratis-Download an: www.radioklassik.at/pummerin2021.
Auch im Salzburger Dom werden für die die zentralen Gottesdienste Zählkarten ausgegeben. Dies sind die Roratemesse am 24. Dezember um 6.30 Uhr, die Christmette um 23.30 Uhr, das Pontifikalamt am 25. Dezember um 10 Uhr mit Erzbischof Franz Lackner, sowie die Jahresschlussandacht am 31. Dezember um 17.00 Uhr mit Erzbischof Lackner. Tickets bzw. Zählkarten können unter www.salzburger-dom.at bestellt bzw. reserviert werden. Für jeden der besagten Gottesdienste gibt es ein Kontingent von jeweils 400 Karten.
Ein Ticket-System gibt es bei den zentralen weihnachtlichen Gottesdienstfeiern auch im Linzer Dom - so etwa für die Krippenfeiern am 24. Dezember um 15.30 und 16.30 Uhr, für die Christmette um 23 Uhr, für eine weitere Christmette am 25. Dezember um 1 Uhr früh, ein Pontifikalhochamt am 25. Dezember um 11.15 Uhr, die Jahresschlussandacht am 31. Dezember um 17 Uhr sowie einen weiteren Gottesdienst mit Bischof Manfred Scheuer am 6. Jänner 2022 um 10 Uhr. Für jeden dieser Gottesdienste stehen jeweils 300 Karten zur Verfügung. Diese können online unter https://www.supersaas.at/schedule/dompfarre-linz/Reservierungen reserviert werden.
Angebote in den Pfarren ausgeweitet
Die Pfarren haben darüber hinaus mit einer Ausweitung ihrer gottesdienstlichen Angebote in den Weihnachtstagen reagiert: In viele Gemeinden würden mehrere Familiengottesdienste oder Krippenandachten am Nachmittag des Hl. Abend und mancherorts auch zwei Christmetten angeboten, heißt es etwa aus der Erzdiözese Wien. Ein Blick auf die Homepages der einzelnen Pfarren sei aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse empfehlenswert. Auf alternative pfarrliche Angebote verweisen u.a. die Diözese Gurk-Klagenfurt und die Diözese Linz. Unter www.kath-kirche-kaernten.at sowie unter www.dioezese-linz.at/weihnachten/aktionen_an_heiligabend können diese Angebote abgerufen werden.
Quelle: kathpress