Suizidbeihilfe: Weiter "schwere Bedenken" bei "aktion leben"
Nach wie vor wesentliche Mängel sieht die "aktion leben österreich" im geplanten Sterbeverfügungsgesetz. Präsident Johann Hager mahnte am Donnerstag erneut eine verpflichtende psychosoziale Beratung und das Vorliegen einer Sterbeverfügung als generelle Voraussetzung für jedweden straflosen assistierten Suizid ein. Die Regierungsvorlage zur gesetzlichen Regelung der Beihilfe zum Suizid hatte am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS den Justizausschuss passiert. "Grundsätzliche und schwere Bedenken" aus den zahlreichen Stellungnahmen im vorherigen Begutachtungsprozess seien jedoch nicht mehr berücksichtigt worden, kritisierte "aktion leben"-Präsident Hager in einer Aussendung.
Dass die geplante Sterbeverfügung zwar Voraussetzung für den Bezug eines todbringenden Mittels in der Apotheke, aber darüber hinaus keine Voraussetzung für die Straflosigkeit der Sterbehilfe ist, benannte Hager als "grundlegendes Manko mit großer Tragweite". "Das ist eine grobe Lücke im Sicherungsinstrument und unterläuft die im Sterbeverfügungsgesetz festgesetzten Standards. Wir fordern daher, dass immer und ausnahmslos die Errichtung einer Sterbeverfügung Voraussetzung der straflosen Suizidbeihilfe ist", so der "aktion leben"-Präsident.
Deutlich hinter dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes an den Gesetzgeber zurück, bleibt aus Sicht Hagers auch die Fokussierung auf eine rein medizinische Aufklärung Suizidwiliger. Vielmehr müssten auch Psychologen oder Psychiater verpflichtend hinzugezogen werden, da zu erwarten sei, dass psychische Einengungen sowie Notsituationen der Betroffenen ohne entsprechende Expertise nicht erkannt werden, forderte die "aktion leben". Etliche Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hätten eine verpflichtende psychosoziale Beratung als essenziell genannt. "Selbstbestimmt ist auch nicht, wer wenig Unterstützung hat oder anderen nicht zur Last fallen will", gab Hager zu bedenken.
Den in Aussicht gestellten Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bewertet die "aktion leben" positiv. Eine rasche Beschlussfassung des entsprechenden Gesetzes sei "besonders wichtig", so Hager.
Quelle: kathpress