Orden und Caritas: "Schutz und Würde des Lebens bis zuletzt"
Wie sollen kirchliche Einrichtungen mit der künftigen Möglichkeit des assistierten Suizids in der Praxis umgehen? - Die Österreichische Ordenskonferenz und die Caritas Österreich haben dafür ein Grundsatzpapier erarbeitet. Der "Vorläufige Orientierungsrahmen für den Umgang mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid" sei ein Papier aus der Praxis für die Praxis, erläutert Sr. Christine Rod, Generalsekretärin der Ordenskonferenz, gegenüber Kathpress. Das Papier wurde auch am Donnerstag im Rahmen der Online-Fachtagung der Ordensspitäler vorgestellt. Was die Verantwortlichen bei der Erstellung des Orientierungsrahmens geleitet habe, sei das Bekenntnis zu "Schutz und Würde des Lebens bis zuletzt", so Sr. Rod.
Der assistierte Suizid könne niemals Teil des Angebots-Spektrums kirchlicher Einrichtungen sein. Man schließe auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedwede Mitwirkung an der Vorbereitung oder Durchführung eines assistierten Suizids aus, heißt es in dem Papier, das mit den katholischen Bischöfen akkordiert ist. Dafür würden aber umfangreiche Maßnahmen bzw. Hilfsangebote gesetzt und angeboten, um auf die Nöte der Menschen einzugehen.
Anhand des Orientierungsrahmens soll eine Auseinandersetzung mit dem Thema in den Einrichtungen angestoßen werden und sollen konkrete Hilfestellungen für Trägerorganisationen und Mitarbeitende erarbeitet werden, wenn sie ganz konkret mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid konfrontiert werden und sich dazu verhalten müssen. Jede Einrichtung muss innerhalb dieses Rahmens das eigene Vorangehen festlegen.
In den kirchlichen Einrichtungen soll den Menschen, die sich diesen anvertraut haben, ein Leben bis zuletzt im geschützten Rahmen möglich sein. "In unseren Einrichtungen setzen wir alles daran, damit Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert ist und der Sterbewunsch schwindet", heißt es dazu wörtlich in dem Papier. Es sei kein Akt christlicher Barmherzigkeit, bei einem Sterbewunsch die Mittel zum Suizid bereitzustellen oder daran mitzuwirken. Es gehe freilich nicht darum, Hilfe "vorzuenthalten", sondern darum, "etwas, das mit der Grundhaltung eines katholischen Trägers nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, nicht anzubieten und auch nicht im Haus oder in der Einrichtung zuzulassen".
Vielfältige Begleitung und Hilfe
Orden und Caritas wollen hingegen auf Begleitung setzen. Wenn ein Betroffener den Wunsch nach assistiertem Suizid äußert, wird u.a. zeitnah ein qualifiziertes Begleitgespräch durch eine in Hospiz- und Palliative-Care ausgebildete Person organisiert bzw. initiiert. Ziel des Gespräches sei es, den Sterbewunsch besser zu verstehen, das Leid (körperlich, psychisch, sozial, spirituell) näher zu klären, um dadurch entsprechende Angebote für die Betroffenen erschließen zu können. Das betreffe etwa eine bessere schmerztherapeutische und palliative Versorgung, Therapieangebote bei psychischen Belastungen, seelsorgliche Angebote oder auch Hilfe bei der Verfassung einer Patientenverfügung, wenn Ängste im Blick auf eine Übertherapie bestehen. Als Ergebnis des Gespräches würden unterstützende Maßnahmen, Angebote und Optionen aufgezeigt und "mit Zustimmung des Menschen, der sich uns anvertraut, leiten wir die Umsetzung zügig ein", heißt es in dem Papier.
Zugleich wird in dem Papier aber auch wörtlich festgehalten: "Wir bieten keine Beratungsleistungen zur konkreten Umsetzung des assistierten Suizids. Wir unterbinden die Bewerbung von Angeboten zum assistierten Suizid. Wir verweigern die Kontaktherstellung zu etwaigen organisierten Anbietern zur Durchführung. Wir verweigern die Durchführung der Assistenzleistung selbst, und können bei der Durchführung auch nicht im Raum sein. Wir unterlassen jedwede Beteiligung - direkt oder indirekt - an Unternehmen, Vereinen oder anderen Angeboten des organisierten assistierten Suizides."
Niemand wird allein gelassen
Den Wunsch zu sterben, verstehe man in den meisten Fällen als Hilferuf, dass jemand "so" nicht mehr leben kann oder will. Diesem Hilferuf müsse sorgsam und kompetent auf den Grund gegangen werden. In dieser herausfordernden und schwierigen Lebenssituation brauche es erstens einen medizinisch ganzheitlichen Ansatz - erweiterte Schmerztherapie, Psychotherapie und Seelsorge - und zweitens bräuchten die Betroffenen Orientierung und Sicherheit, ausreichend Raum und Zeit für Gespräche, sowie die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen, die Hilfe leisten und Halt geben.
Wenn jemand seinen Zustand als würdelos empfindet oder sich in seiner Würde verletzt fühlt, "wollen wir dem nachspüren und nach Lösungen suchen, um diese Würde, die der Mensch nach unserer Überzeugung niemals verliert, zu schützen", heißt es im Orientierungsrahmen.
Ausdrücklich wird in dem Arbeitspapier festgehalten, dass man den Suizidwilligen stets mit Achtung und Respekt begegne und den Wunsch nach einem assistierten Suizid ernst nehme. Man lasse auch niemanden allein. Deshalb heißt es im Orientierungsrahmen auch wörtlich: "Wir schließen die Begleitung zu einem etwaigen Beratungsgespräch bzw. zu einem gutachterlichen Gespräch zum assistierten Suizid nicht dezidiert aus." Eine solche etwaige Begleitung sei aber keinesfalls als Zustimmung zu deuten. Sie diene vielmehr dazu, "besser zu verstehen, was den Wunsch nach einem assistierten Suizid entstehen lässt und ermöglicht uns genau an diesen Punkten in der weiterführenden Begleitung anzusetzen".
Wenn nach dem mehrstufigen Prozess, der für die Sterbeverfügung durchlaufen werden muss, und den Möglichkeiten, die man anbieten könne - Schmerztherapie, Psychotherapie, Seelsorge, Gespräch mit dem betroffenen Umfeld - der Wunsch aber weiterhin bestehen bleibt, sei dieser Wunsch zu akzeptieren, wenn auch nicht zu erfüllen.
Orden und Caritas fühlten sich dem Wort von Kardinal Franz König verpflichtet, einem der großen Förderer der Hospizarbeit in Österreich: "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen." Daran wolle und werde man sich auch weiterhin orientieren.
Unterstützung für kirchliche Einrichtungen
Wie Sr. Rod gegenüber Kathpress erläutert, ist der Orientierungsrahmen kein endgültiges Dokument. Noch liege ja auch noch nicht einmal das Gesetz zum assistierten Suizid auf dem Tisch. Man werde die Entwicklungen ab kommendem Jänner, ab dem assistierte Suizid unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sehr genau beobachten und wenn nötig entsprechen Veränderungen im Orientierungsrahmen vornehmen. Und man werde für die Einrichtungen Studientage anbieten, um Hilfestellungen für das konkrete Vorangehen geben zu können. Auch die dabei auftauchenden Fragen, die bis dahin gemachten Erkenntnisse und Erfahrungen werden künftig in das Papier eingearbeitet.
Quelle: kathpress