Begräbnisse im Lockdown ohne Personenobergrenze möglich
Begräbnisse sind in dem seit Montag verhängten Lockdown unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen, aber ohne fixe Personenobergrenze möglich. Das zeigt ein Blick auf die staatlichen Regelungen sowie auf die Regelungen der Bischofskonferenz für katholische Gottesdienste.
Demnach müssen beim Requiem in der Kirche alle Mitfeiernden eine FFP2-Maske tragen und einen Zwei-Meter-Mindestabstand einhalten. Durch die Beachtung dieser von der Bischofskonferenz kürzlich verschärften Regeln ergibt sich aufgrund des Kirchenraumes automatisch eine Personenbeschränkung. Wer einen liturgischen Dienst übernimmt, hat zusätzlich einen 3-G-Nachweis zu erbringen. Diese Regeln gelten auch für die Totenwache vor dem Begräbnis.
Für Begräbnisse auf dem Friedhof gelten die staatlichen Regelungen: Auch dort sind die FFP2-Maskenpflicht und ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Eine fixe Personenobergrenze ist nicht vorgegeben. Die Kontaktdatenerfassung der Anwesend erfolgt durch den Bestatter.
(Infos: www.bestatter.at bzw. Rahmenordnung der Bischofskonferenz unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
Quelle: kathpress