Diözese Linz verschärft Corona-Regel für Gottesdienste
Aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen in Oberösterreich hat die Diözese Linz am Freitag bekannt gegeben, dass sie zusätzlich zu den von der Bischofskonferenz bereits vor wenigen Tagen beschlossenen österreichweiten verschärften Maßnahmen für Gottesdienste einige weitere Maßnahmen setzen wird. Bischof Manfred Scheuer hat einen entsprechenden Erlass unterzeichnet.
Die Maßnahmen der Bischofskonferenz sehen vor, dass nicht nur weiterhin bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske vorgeschrieben ist, sondern zusätzliche alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen müssen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Diese Änderungen treten österreichweit ab Samstag, 13. November, in Kraft.
In Oberösterreich ist zudem ab Montag, 15. November, bei liturgischen Feiern ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens einem Meter vorgeschrieben. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen; etwa durch das Absperren von Kirchenbänken. Dieser Mindestabstand darf allerdings unterschritten werden, wenn dies die Vornahme liturgischer Handlungen erfordert. Weiters sind die Weihwasserbecken zu leeren und der Gemeindegesang soll in Hinblick auf Dauer und Umfang reduziert werden.
Die Diözese Linz betonte, dass alle anderen Regeln der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz uneingeschränkt in Geltung bleiben.
Zusätzlich zu dem Erlass von Bischof Scheuer hat sich Generalvikar Severin Lederhilger in einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese gewandt. "In dieser Situation sehe ich mich in der Pflicht, an Sie alle zu appellieren, die vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen im kirchlichen Bereich jedenfalls einzuhalten und darauf zu achten, dass das auch von allen anderen Teilnehmenden am Gottesdienst oder bei kirchlichen Veranstaltungen getan wird", hält der Generalvikar fest.
Er unterstrich, dass die Diözese die derzeitigen Umstände sehr ernst nehme und mit den staatlichen Stellen selbstverständlich zusammenarbeite, um die Gefährdung vieler vulnerabler Menschen im Land wieder besser eingrenzen zu können.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ermöglicht den Diözesen - wenn nötig - eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Vor diesem Hintergrund erfolgen die jetzt verfügten Verschärfungen in der Diözese.
Quelle: kathpress