Schönborn zum Sterbehilfegesetz: "Grenze wird überschritten"
"Eine Grenze wird überschritten. Das muss uns klar sein": Mit dieser Feststellung hat Kardinal Christoph Schönborn auf den Entwurf der Regierung für ein "Sterbeverfügungsgesetz" reagiert, dessen Begutachtungsfrist am Freitag endet. In seiner wöchentlichen Kolumne in der Gratiszeitung "Heute" anerkannte Schönborn zwar, der Gesetzesentwurf bemühe sich, "Grenzen zu ziehen, vor Missbrauch zu schützen und die Hospizarbeit zu fördern". Dennoch blieben gravierende Vorbehalte gegenüber der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs und deren Umsetzung, dass es in Ausnahmefällen straffrei sein soll, einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen.
Schönborn erinnerte an kritische Stimmen im Blick auf alle Länder, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei stellten: "In kürzester Zeit" sei dort aus dem Ausnahmefall eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität geworden. "Es entsteht ein Druck, sein Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen", warnte der Kardinal.
Und er fügte eine Reihe besorgter Nachfragen hinzu: "Wer kann den Sterbewunsch eines Menschen wirklich beurteilen? Ist es Ärzten, Notaren, Patientenanwälten zuzumuten, über Leben oder Tod zu entscheiden? Dürfen Ärzte gar verpflichtet werden, das Leben eines Menschen zu beenden? Beginnt hier das Geschäft mit dem Tod?"
Jedes Leben habe bis zu seinem natürlichen Ende einen unverfügbaren Wert, betonte der Wiener Erzbischof. "In Würde leben, das wünschen wir uns alle. Und auch, in Würde sterben zu können." Auch wenn das Leben zur Qual wird und das Sterben wie eine Befreiung erscheint, seien Grenzüberschreitungen höchst problematisch, machte Schönborn in seinem Kommentar mit dem Titel "Unverfügbar" deutlich.
Quelle: kathpress