Suizidbeihilfe: Ambivalente Reaktionen aus kirchlichem Umfeld
Suizidbeihilfe: Ambivalente Reaktionen aus kirchlichem Umfeld
Das von der Regierung am Samstag präsentierte "Sterbeverfügungsgesetz" wird im kirchlichem Umfeld ambivalent aufgenommen. Ungeteiltes Lob kommt für den geplanten Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. In diesem Sinn äußerten sich der in der Bischofskonferenz für Lebensschutzfragen zuständige Innsbrucker Bischof Hermann Glettler und nach ihm die Caritas, die Österreichische Ordenskonferenz, das Institut für Ehe und Familie (IEF), das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) und der Österreichische Cartellverband (ÖCV).
Gleichzeitig zeigen die ersten Reaktionen auch das bleibende Unbehagen über die nun eröffnete Möglichkeit einer straffreien Beihilfe bei der Selbsttötung und die Sorge um die Konsequenzen daraus. Grundtenor diverser Stellungnahmen: Es braucht noch Zeit zum Prüfen des Gesetzesentwurfes, der bis 12. November in Begutachtung steht.
"In Anbetracht des aus unserer Sicht heiklen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes braucht es nun Zeit, den seit heute vorliegenden Gesetzesentwurf in Ruhe zu prüfen und durchzudenken", hielt daher Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich, in einer ersten Stellungnahme am Samstag fest. Die rechtliche Möglichkeit eines assistierten Suizides werfe viele Fragen auf, die nun erst noch im Detail beantwortet werden müssten. "Wichtig ist, dass nun ein erster Gesetzesentwurf vorliegt, der verhindern soll, dass Österreich mit Anfang 2022 in dieser sehr sensiblen Frage einen rechtsfreien Raum öffnet."
Positiv sieht die Caritas das Bekenntnis zu einem weiteren Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten in den kommenden Jahren. Der im Gesetzesentwurf gewählte Weg einer Sterbeverfügung und die Eintragung in einem Register sei eine Möglichkeit, um Rechtssicherheit sowohl für Betroffene als auch für die beim Suizid Assistierenden zu gewährleisten. Das Werbeverbot und das Verbot wirtschaftlicher Vorteile für institutionelle Anbieter wird von der Caritas ausdrücklich begrüßt.
Vermisst werde im aktuellen Entwurf die Option unabhängiger Beratungsstellen, so Parr: "Es sind zwar zwei ärztliche Gespräche vorgesehen, jedoch wäre es auch wichtig, dass Betroffene über unabhängige Beratungsstellen zusätzlich die Möglichkeit auf eine neutrale Beratung - insbesondere auch über Alternativen - haben. Unsere Sorge ist, dass Beratungen durch institutionelle Anbieter der Sterbehilfe einseitig erfolgen können. Eine Beratung durch unabhängige neutrale Stellen wäre aus unserer Sicht wesentlich."
"Wir assistieren nicht bei der Selbsttötung"
Explizit benannt ist im Gesetz die Freiwilligkeit der Mitwirkung bzw. ein Benachteiligungsverbot. Dazu Parr: "Es braucht darüber hinaus eine explizite Garantie, dass es also weder eine direkte noch eine indirekte Verpflichtung zur Duldung oder Durchführung des assistierten Suizids in Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen geben wird. Unsere Position als Caritas etwa ist hier sehr klar: Wir begleiten beim Sterben und bis zum Tod, aber wir assistieren nicht bei der Selbsttötung."
Parr abschließend: "Was wir im Gesamtkontext aber explizit begrüßen ist, dass parallel das Hospiz- und Palliativfondsgesetz in Begutachtung gegangen ist. Die Bundesregierung gibt damit ein klares Bekenntnis zur Wichtigkeit des massiven Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung als bestes Mittel zur Suizidprävention ab - und zwar zeitgleich zum Gesetzesentwurf rund um die Regelungen zum assistierten Suizid. Wir wissen, dass der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, in Ländern mit gut ausgebauten palliativen und hospizbegleitenden Versorgungsstrukturen sehr gering ist. Insofern ist es positiv, dass die Bundesregierung den massiven Ausbau sicherstellt."
Erfreulich sei, dass zusätzliche Mittel in der Höhe von 108 Mio. Euro für die Jahre 2022-2024 über den Weg eines Zweckzuschusses bereits ab dem Jahr 2022 für den dringend notwendigen Ausbau der Angebote zur Verfügung stehen und, dass der Ausbau auf Basis von bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien geplant ist. Allerdings wäre die vorgesehene Höhe vermutlich nicht ausreichend um das Ausbauziel einer Verdoppelung zu erreichen. Zur Regelfinanzierung sagt die Generalsekretärin: "Es wäre wünschenswert, dass alle Kosten zur Erfüllung dieser Qualitätskriterien abgedeckt sind und somit Spenden oder private Zuzahlungen künftig nur für zusätzliche Angebote herangezogen werden müssen." Bisher sei der Hospiz- und Palliativbereich vielfach auf Spenden angewiesen.
Zudem verwies Parr auf die bestehenden fachlich anerkannten Qualitätskriterien hin: "Damit mit dem Ausbau nun rasch begonnen werden kann - was wichtig ist in Anbetracht dessen, dass auch das Sterbeverfügungsgesetz ab Anfang 2022 gelten wird - sollten kurzfristig die fachlich anerkannten Qualitätskriterien für die abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung herangezogen werden."
Orden: Schutz des Lebens an oberster Stelle
"Der Schutz des Lebens steht an oberster Stelle. Niemand darf in Bedrängnis eines assistierten Suizids kommen." Das betonte die Österreichische Ordenskonferenz am Samstag in einer Stellungnahme zum "Sterbeverfügungsgesetz" und forderte gleichzeitig einen raschen Ausbau der Hospiz- und Palliativbetreuung sowie einen sorgsamen Blick auf das Gesundheitspersonal.
Das Thema Sterbehilfe sei ein höchst sensibles Thema, das einen besonders würdevollen und kompetenten Umgang braucht. "Es darf nicht passieren, dass das Leben von Menschen in 'lebenswert' und 'lebensunwert' eingeteilt wird. Mit dem Gesetzesentwurf geht die Gefahr einher, dass Menschen sich als Last für andere empfinden und ihr Leben beenden möchten. Der Schutz des Lebens in all seinen Phasen muss an oberster Stelle stehen", betonte Sr. Christine Rod, Generalsekretärin der Österreichischen Ordenskonferenz.
Die Ordensfrau zeigte sich überzeugt: "In dieser herausfordernden, schwierigen Lebenssituation braucht es erstens einen medizinisch ganzheitlichen Ansatz - erweiterte Schmerztherapie, Psychotherapie und Seelsorge. Und zweitens brauchen die Betroffenen Orientierung und Sicherheit, sprich ausreichend Raum und Zeit für Gespräche sowie die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen, die Hilfe leisten und Halt geben." Es müsse alles daran gesetzt werden, damit Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert ist und der Sterbewunsch schwindet.
Auswirkungen auf Personal und Einrichtungen
Die Generalsekretärin der Ordenskonferenz lenkte den Blick auch auf Betroffene und das Personal in Gesundheitseinrichtungen: "Die gesetzliche Neuregelung ist zu akzeptieren. Unser Auftrag ist es nun, die betroffenen Menschen gut zu begleiten." Betroffen seien einerseits Menschen, die einen Sterbewunsch äußern. "Diesen müssen wir ein ganzheitliches Angebot bieten und Hilfe geben." Andererseits gelte es auf das Personal in den Ordens-Einrichtungen zu achten und ihnen Orientierung zu geben.
"Ihre Aufgabe ist es, dem Leben und den Menschen zu dienen. Sie sind bei den Menschen, bauen Beziehungen auf, kennen die Sorgen und Bedürfnisse und dürfen jetzt durch diese Gesetzesänderung nicht in Bedrängnis gebracht werden. Und schließlich sind auch die Trägereinrichtungen selbst betroffen, die Krankenhäuser, Hospize und Palliativstationen sowie Einrichtungen für behinderte und alte Menschen führen."
"An der Hand, nicht durch die Hand eines anderen Menschen sterben", diese Worte von Kardinal Franz König seien bis heute gültig, so Rod. "Viele Ordensfrauen und Ordensmänner sind in der Seelsorge oder der Krankenpflege tätig und im täglichen Kontakt mit kranken Menschen. Diesen Menschen ein würdevolles Abschiednehmen mit kompetenter Begleitung zu ermöglichen, ist ein zentrales Anliegen der Ordenseinrichtungen. Diese stehen für 'Begleitung bis zum Lebensende', statt Sterbehilfe", erklärte Sr. Rod das Engagement von Ordensleuten, v.a. in der Hospiz- und Palliativbetreuung.
Die 23 Ordensspitäler Österreichs verfügen zusammen über 7.808 Betten. Bundesweit steht jedes fünfte Spitalsbett in einem Ordenskrankenhaus.
Gesetz "verwaltet Dammbruch"
Mit einer ersten Analyse des Gesetzesentwurfes melde sich am Samstag auch das von der Bischofskonferenz getragene IEF zu Wort. Die dortige Leiterin für die Abteilung Politik, Stephanie Merckens, bezeichnet das vorgestellte Konzept als "ambivalent".
Es müsse klar sein, dass der Dammbruch in der Frage der Suizidbeihilfe durch den Verfassungsgerichtshof erfolgt sei, so die Juristin. Dieser habe mit seiner "extensiven Interpretation des Selbstbestimmungsrechts" das generelle Tötungsverbot durchbrochen und den staatlichen Auftrag zum Schutz des Lebens unterminiert. "Damit hat er es dem Gesetzgeber nicht leicht gemacht, den Spagat zwischen Selbstbestimmungsrecht und Schutz vor Erwartungsdruck und Entsolidarisierung zu regeln. Im Grund blieb ihm nur noch die Verwaltung des Dammbruchs übrig", konstatierte Merckens.
Das nun vorliegende Konzept zeige ein "ernsthaftes Bemühen", der Verletzlichkeit von Menschen in Krankheit, Leid und Lebenskrisen gerecht werden zu wollen. Dennoch falle die Reaktion ambivalent aus. "Es ist wirklich sehr erfreulich, dass die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung substanziell aufgestockt wurde. Dieser Schritt war zwar überfällig, ist aber nichtsdestoweniger ein besonders glaubwürdiges Signal, dass Suizidprävention immer noch an erster Stelle stehen soll", hielt Merckens fest.
Positiv sei auch, dass ein mehrstufiger Prozess der Beratung vorgesehen ist, um die umfassende Aufklärung abzusichern und vor Übereilung zu schützen. Die 12 Wochen Bedenkzeit würden zudem der Erfahrung aus der Krisenintervention entsprechen und es sei erfreulich, dass diese ernst genommen wurde.
Kritisch bewertete die Expertin den Umstand, dass im Zuge der Beratung kein psychologisches Gespräch verpflichtend vorgesehen ist. Sämtliche Experten aus Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie hätten im Vorfeld des jetzt vorliegenden Gesetzesentwurfs mehr als deutlich gemacht, dass es "oft Zeit und mehrere Gespräche braucht, um überhaupt zu erkennen, dass sich hinter einem Todeswunsch eine tief sitzende Depression versteckt, die behandelbar wäre. Gerade Altersdepression ist ein Phänomen, dass allzu oft übersehen wird."
Als einen positiven Punkt bewertete die Juristin, dass die "grundsätzliche Strafbarkeit der Suizidbeihilfe erhalten bleibt. Nicht nur als deutliche Bestätigung des suizidpräventiven Primats unserer Rechtsordnung, sondern wesentlich vor allem auch im Hinblick auf die Überprüfbarkeit der Freiwilligkeit und Kontrolle." Auch mit der neuen Regelung könne man nur dann von einem Suizid im Sinne des Strafgesetzes ausgehen, wenn die Selbstverantwortlichkeit im Zeitpunkt der Tötungshandlung vorliege.
Für striktes Verbot der Tötung auf Verlangen
Hier sei jedoch noch zu wenig klar, welche Rolle die Sterbeverfügung bzw. die ärztliche Aufklärung spielen soll. "Beide sind sicher notwendige, aber nie hinreichende Bedingungen für die Straffreiheit einer Assistenzleistung. Wesentlich - insbesondere auch für die strafrechtliche Verfolgung - bleibt die Selbstverantwortung im Zeitpunkt der Tötungshandlung. Sollte diese nicht gegeben sein, so liegt kein Suizid vor, sondern ein Unfall oder ein Tötungsdelikt", betonte die Juristin.
Als "Signal des glaubwürdigen Versuchs der Kontrolle und Missbrauchsvermeidung" bewertete Merckens das angekündigte Werbeverbot, das Verbot der Gewinnerzielung und die Einführung eines Registers für Sterbeverfügungen.
"Wirklich enttäuschend aber ist, dass keine Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen vorgesehen ist", kritisierte Merckens. So hätten sich nach dem Urteil des VfGH im Vorjahr fast alle Parlamentsparteien klar "für ein striktes Verbot der Tötung auf Verlangen" ausgesprochen. Dass die Koalition nunmehr nicht einmal versucht, eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen, sei "eine vertane Chance und sehr bedauerlich".
Restriktiv und präventiv
Zu einer positiveren Einschätzung kommt der katholische Cartellverband. So bezeichnete ÖCV-Präsident Felix Geyer das Sterbeverfügungsgesetz als "eine christlich-soziale Lösung und einen menschlichen Kompromiss".
"Für uns als bekennende Katholiken ist die Würde des menschlichen Lebens weiterhin unantastbar - weshalb wir uns auch weiterhin gegen die Sterbehilfe einsetzen werden", so der Vorsitzende des größten Akademikerverbands in Österreich. "Aufgrund des VfGH-Entscheids musste nun jedoch eine gesetzliche Lösung gefunden werden, die aus unserer Sicht äußerst restriktiv und präventiv gestaltet sein muss", so Geyer, der weiter ausführte: "Gerade der Ausbau des Palliativ- und Hospizbereichs ist nun das Gebot der Stunde. Denn, die betroffenen Menschen müssen begleitet werden und dürfen keinesfalls zum Suizid getrieben oder motiviert werden".
IMABE warnt vor drohender Ausweitung
Für IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer gleicht das neue Sterbeverfügungsgesetz einer "Quadratur des Kreises": Anlass dafür sei die VfGH-Entscheidung im vergangenen Dezember, die den Gesetzgeber vor eine schwierige Aufgabe gestellt habe. Mit der Aufhebung der Schranken des Tötungsverbots sei ein "grundlegender Wertebruch" erfolgt, erinnerte die Ethikerin in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress und sagte: "Erstmals hatte damit der Staat Suizid als akzeptable Möglichkeit definiert, Leiden zu beenden, in dem man frühzeitig sein Leben beendet."
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sollte laut Kummer "Suizidverfügung" heißen, was präziser wäre, denn: "Wünsche für das Lebensende waren bis jetzt gut aufgehoben in den Instrumenten der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hier geht es um ein Regelwerk zur Selbsttötung mit Hilfe Dritter."
Positiv ist laut der IMABE-Geschäftsführerin die Absicherung der Gewissensfreiheit: "So ist laut Gesetz niemand verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten. Auch Apotheker dürfen nicht zur Abgabe des tödlichen Präparats verpflichtet werden. In keinem Fall darf ihnen daraus ein Nachteil erwachsen. Wirtschaftlicher Nutzen aus der Beihilfe zum Suizid wird ebenso verboten wie Werbung. Gemeinnützige Vereine, die wie in der Schweiz das Prozedere abwickeln, sind nicht per se ausgeschlossen."
Wie auch andere lobte Kummer das klare Bekenntnis, den seit Jahrzehnten geforderten flächendenkenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung nun endlich in Angriff zu nehmen. Zwar habe der Bund eine Aufstockung der Mittel dafür bereits zugesagt. Allerdings würden die Zusagen der Länder und Sozialversicherung im Sinne der geplanten Drittelfinanzierung noch ausstehend. Solange dies noch nicht Realität sei, könne man daher "nicht von einer echten Wahlfreiheit" sprechen. Nun stehe man in den kommenden Monaten in der paradoxen Situation, "dass es einen Zugang zur Beihilfe zum Suizid gibt, aber noch nicht für jeden, der es braucht, einen Zugang zur mobilen palliativen Versorgung."
Positiv wertete Kummer, dass laut Gesetzesentwurf "Beihilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Tätigkeit" sei. Grund zur Sorge bereite allerdings die Definition des "dauerhaften Entschlusses" zum Suizid, der nur eine dreimonatige Frist vorsieht. "Hier geht es um Leben und Tod - da sind drei Monate definitiv zu kurz." Außerdem würden Faktoren wie der Druck von Angehörigen oder innerer emotionaler Druck "als Last zu fallen" zu wenig erfasst. "Das sind Dinge, die der Betroffene vermutlich aus Scham gar nicht offen ausspricht", gab Kummer zu bedenken.
"Bedauerlich" sei zudem, dass der Gesetzgeber die Chance vergeben habe, die Tötung auf Verlangen rechtlich besser abzusichern. "Dazu hat offensichtlich der politische Wille gefehlt." Nun sei sicherzustellen, dass es in Österreich nicht über kurz oder lang zu Ausweitungen der Sterbehilfe-Regelung kommt. "In den Niederlanden wurden innerhalb weniger Jahre die für 'Sterbehilfe' berechtigten Personengruppen ausgeweitet und schließen heute nicht nur physisch Schwerkranken, sondern auch psychisch Kranke, Minderjährige und Demenzkranke ein", erinnerte Kummer und mahnte: "Entsolidarisierung unter dem Deckmantel der Diskriminierung geht schneller, als man denkt."
Quelle: Kathpress