Schipka für Verfassungsrang für Verbot von Tötung auf Verlangen
Politische Anstrengungen für die Beschränkung der Suizidbeihilfe auf bestimmte Ausnahmefälle, aber auch für einen nachhaltigen Schutz vor Tötung auf Verlangen hat der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, eingefordert. Sicherzustellen sei, dass etwaige Schutzregelungen nicht später ausgehebelt werden, betonte Schipka am Mittwochabend im Rahmen einer Tagung der "Theologischen Kurse" in Wien. Bei der Veranstaltung wurden ethische und theologische Blicke auf das Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Suizidassistenz geworfen. Eine darauf basierende Vorlage für ein Gesetz, das diesen Themenbereich ab Jahresbeginn 2022 neu regeln soll, wird demnächst aus dem Justizministerium erwartet.
Schipka machte deutlich, dass die katholische Kirche das VfGH-Urteil weiterhin nicht gutheißen wird, auch wenn es als Entscheidung des Höchstgerichts zu respektieren sei. Zumindest bei der aktiven Sterbehilfe wie auch bei der Verleitung zum Suizid, deren Verbot von den Höchstrichtern nicht aufgehoben wurde, wäre eine verfassungsrechtliche Absicherung sinnvoll und notwendig. "Es bräuchte nur den Willen dazu", so Schipka, zumal sich viele politische Akteure immer wieder gegen die "Tötung auf Verlangen" aussprechen würden.
Auch in Blick auf die künftige Gesetzesregelung äußerte der Bischofskonferenz-Generalsekretär mehrere Erwartungen: Mitwirkung am Suizid solle grundsätzlich strafbar bleiben und nur für klar definierte Ausnahmen zugelassen werden, "um nicht den Eindruck zu erwecken, Suizid wäre grundsätzlich in Ordnung." Die Willensfreiheit eines Suizidwilligen solle nicht von einer Ethikkommission, sondern durch Experten-Einzelgutachten festgestellt werden. Zudem forderte Schipka, dass Assistenz unentgeltlich sein müsse und "weder ein Geschäft noch ärztliche Handlung" sein dürfe. Niemand dürfe dazu direkt oder indirekt - auch nicht durch Förderentzug - gezwungen werden. Auch eine statistische Erfassung von assistierten Suiziden sei von der Sache her geboten.
Weiters ging Schipka auf ethische Vorannahmen und Begrifflichkeiten rund um das VfGH-Urteil und dessen Debatte ein. Fraglich sei für ihn etwa der Verweis auf ein Sterben in "Würde", so der Generalsekretär. Man könne nicht zwischen "unwürdigem und würdigem Suizid" unterscheiden, weil jeder Suizid im Grunde eine Tragödie darstelle. Statt dem beschönigenden Ausdruck von "Sterbehilfe" sollte klarer benannt werden, dass es um Assistenz zur Selbsttötung gehe. Auch sollte das todbringende Präparat korrekter als "Gift" statt als "Medikament" benannt werden, plädierte Schipka.
Die Bischofskonferenz hatte zuletzt anlässlich des "Tage des Lebens" (1. Juni) eine Erklärung veröffentlicht. "Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung", müsse die Grundhaltung sein, so die katholischen Bischöfe, die in dem mehrseitigen Text unter dem Titel "Einander anvertraut" zugleich konkrete "Erwartungen an den Gesetzgeber" formuliert haben.
Theologin: Blick auf vulnerable Gruppen
Die Moraltheologin Angelika Walser hinterfragte bei der Veranstaltung das Paradigma der "Selbstbestimmtheit" am Lebensende. Autonomie werde zum "Synonym für Menschenwürde" hochstilisiert, sei aber eher eine "Beschwörungsformel, um eigene Angst zu übertünchen". Die Leistungsgesellschaft übersehe das "Faktum", dass der Mensch zeitlebens von anderen abhängig und in Beziehungen eingebunden ist, so die Expertin mit Verweisen auch auf Feminismus und Gender Studies. Nicht jede selbstbestimmte Handlung sei bereits gut. Sicherzustellen sei daher, so Walser, "dass selbstbestimmtes Sterben nicht auf Kosten von Menschen geht, die zu autonomer Willensbildung nicht fähig sind".
Dem Vorschlag deutscher Fachkolleginnen, auch christliche Pflegeheime und Krankenhäuser sollten künftig Suizidassistenz anbieten, konnte Walser in ihrem Vortrag nichts abgewinnen. Vielmehr müssten sich diese Einrichtungen als eine "deutliche Alternative" bewähren und als "Garanten dafür, dass assistierter Suizid nicht zur Normalität wird". Dafür brauche es Orte, an denen auf diese Option verzichtet wird und wo es im Fall totaler Angewiesenheit "jene Betreuung gibt, die nicht im Stich lässt, egal was passiert". Der christliche Beitrag in der Gesellschaft werde hier noch sehr wichtig werden, prophezeite die in Salzburg lehrende theologische Ethikerin, die festhielt: "Christen aller Konfessionen setzen sich dafür ein, dass Menschen leben können und leben wollen."
Insgesamt gehe es in der Debatte um eine langfristige Gestaltung der Gesellschaft, bemerkte Walser. Ihr widerstrebe die Vorstellung künftiger "nekrophiler Generationen, die bloß achselzuckend reagieren, wenn jemand nicht mehr leben will". Zielvorstellung müsse vielmehr sein, "dass die Gesellschaft alle Hebel der Palliativmedizin in Bewegung setzt und keine Kosten und Mühen scheut, damit Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert ist". Die "Freiheit, Sterbehilfe nicht in Anspruch zu nehmen", gelte es zu schützen und ein Szenario zu verhindern, "in dem sich Schwerkranke dafür rechtfertigen müssen, dass sie keine Sterbehilfe wählen". Ebenso forderte Walser eine gut verankerte Gewissensklausel, die Menschen und Institutionen davor schützt, Beihilfe leisten zu müssen.
Juristische Bedenken
Dass das VfGH-Urteil zahlreiche "Auffälligkeiten" beinhalte und wichtige rechtliche Überlegungen außer Betracht lasse, hob Anatol Paller, Rechtsreferent bei der Bischofskonferenz, hervor. Strafrechtlich sei es bedenklich, dass die Richter zwischen Verleiten zum Suizid und Beihilfe die Grenze der Strafbarkeit gezogen hätten, zumal diese fließend und kaum zu kontrollieren sei. Nicht nur Beihilfe, sondern auch Anstiftung sei bei anderen Tatbeständen durchaus strafbar. Weiters werde durch Ermöglichung von Suizidbeihilfe anderen Gesetzen für Praktiken, die das Leben weniger drastisch beeinträchtigen - wie etwa Genitalverstümmelung - "ein Stück Legitimationsgrundlage entzogen", so der Rechtsexperte weiter.
Als "fragwürdig" beurteilte Paller zudem den ständigen Rekurs auf die freie Selbstbestimmung: Diese sei kein geschriebenes Gesetz, sondern nur aus Versatzstücken anderer Rechte zusammengebaut worden. Insgesamt sei zu befürchten, "dass erneut eine verfassungswidrige Rechtslage geschaffen wurde" - und dass vulnerable Gruppen künftig weniger geschützt seien als bisher.
Veranstaltungsreihe will "Tabubruch"
Das Symposium bildete den Auftakt einer Reihe, bei dem sich die Theologischen Kurse mit ihrer "Akademie am Dom" dem Anliegen "Das Tabu des Todes brechen" verschrieben haben. Die nächste Veranstaltung dazu ist ein Spezialkurs, der sich Anfang Oktober den Narrativen des Todes von der Antike bis zur Gegenwart - in Literatur, Malerei, Musik und Film - nähert. Am 21. Oktober geht es um Nahtod-Erfahrungen, am 24. und 25. November um Auferstehung, Hölle, Fegefeuer und Paradies, sowie schließlich am 20. Jänner 2022 im Rahmen eines "Letzte-Hilfe-Kurses" um den Umgang mit Trauernden.
Die Vortragenden sind namhafte Theologen aus dem deutschsprachigen Raum wie Hans Kessler (Frankfurt), Jan-Heiner Tück (Wien), Willibald Sandler (Innsbruck) und der Psychologe Martin Prein (Linz). Alle Veranstaltungen können in Präsenz sowie online besucht werden. (www.theologischekurse.at)
Quelle: kathpress