Katholischer Laienrat: Neue Leitung und neue Initiativen
Der Katholische Laienrat Österreich (KLRÖ) will sich künftig verstärkt in innerkirchliche und gesellschaftspolitische Prozesse einbringen. Das geht aus Resolutionen hervor, die von der KLRÖ-Vollversammlung am vergangenen Samstag in Wien beschlossen wurden. Bei der Vollversammlung wurde zudem der Sozialrechtler Prof. Wolfgang Mazal zum neuen KLRÖ-Präsidenten gewählt. Er folgt auf Wolfgang Rank, der dieses Amt seit 2017 (und zuvor auch schon von 2000 bis 2004 und 2008 bis 2012) inne hatte und nun KLRÖ-Ehrenpräsident ist. Bischof Wilhelm Krautwaschl wurde bei der Vollversammlung als neuer Referatsbischof begrüßt. Er ist in der Bischofskonferenz für das Laienapostolat zuständig.
In einer Resolution begrüßt der Laienrat den durch Papst Franziskus eingeleiteten synodalen Prozess und erwartet, dass Laienchristen und katholische Laienorganisationen auf Diözesan- und auf Österreich-Ebene mitentscheidend eingebunden werden, wie es in der Resolution heißt. Der KLRÖ biete dazu seine und die Mitarbeit seiner Mitgliedsorganisationen an.
Der KLRÖ will zudem einen positiven Beitrag zur Bewältigung der hohen Austrittszahlen aus der Katholischen Kirche in Österreich leisten. Er appelliert in einer weiteren Resolution an die Bischofskonferenz und an die Theologischen Fakultäten, sich nachdrücklich um fundierte und umfassende Analysen zu bemühen, um strategische pastorale Maßnahmen setzen zu können, die auch diözesanübergreifend wirksam sein sollen.
Arbeit und Existenzsicherung
Die Themen Arbeit, Existenzsicherung und "Menschenrecht auf sinnstiftende Entfaltungsmöglichkeit durch Teilhabe" müssen laut KLRÖ dringend umfassend neu angegangen werden. Er appellierte deshalb in einer weiteren Resolution an die Bundesregierung, dazu unverzüglich eine breit angelegten gesellschaftlichen Diskurs zu starten. In diesen Prozess sollen Politik, Wirtschaft, Sozialpartner, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingebunden werden. Nach einer umfassenden Analyse sollten die Beiträge in einer wissenschaftlichen Synopse zusammengeführt werden und über eine Parlamentarische Enquete zu zielgerichteten gesetzlichen Regelungen führen, wie es in der Resolution heißt.
Religionsfreiheit bedroht
In einer weiteren Resolution drückt der KLRÖ seinen Schmerz darüber aus, dass Christinnen und Christen in so vielen Ländern die am meisten verfolgten und diskriminierten Angehörigen einer anerkannten Religion sind. Er fordert Regierungen und Kirchen auf, immer wieder darauf aufmerksam zu machen und zum Schutz der Diskriminierten und Verfolgten Druck auszuüben.
Andererseits müssten in Österreich Gesetze und Verordnungen weiterhin so beschlossen werden, dass sie nicht einseitig gegen einzelne Religions- und Bekenntnisgemeinschaften gerichtet sind.
Regelungen und Taten, die sich zwar auf als religiös bezeichneten Vorstellungen berufen, aber in Wirklichkeit bloß sozio-kulturelle Gepflogenheiten darstellen und gegen die Religionsfreiheit verstoßen, gelte es zugleich entschieden abzulehnen und strafrechtlich zu verfolgen.
Dem Thema Religionsfreiheit war auch der Studienteil der Vollversammlung gewidmet. Die Wiener Rechtsphilosophin Prof. Brigitte Schinkele referierte zum Thema "Religionsfreiheit - ihr Wesen, ihr Schutz, ihre Grenzen im säkularen, liberalen Rechtsstaat". Dabei arbeitete sie u.a. heraus, wie überhaupt "Religion" zu definieren sei und hob den Transzendenzbezug als entscheidendes Merkmal hervor.
Internationale Gerichte stärker befasst
Die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätige Richterin Katrin Weratschnig sprach über "Fragen und Auseinandersetzungen zur Religionsfreiheit auf Europaebene". Immer mehr Beschwerden würden, wenn sie alle nationalen Instanzen durchlaufen haben, an den Gerichtshof für Menschenrechte (zuständig für 47 Staaten) oder den Europäischen Gerichtshof (zuständig für die EU) herangetragen. Die Verfahren seien schwierig und gingen in der Regel deutlich auf die nationalen Gegebenheiten ein. So könnten ähnliche Fälle unterschiedliche Urteile auslösen.
Verfahren mit Berufung auf Paragraf 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) würden etwa Vorschriften von Predigten in der Mehrheitssprache betreffen; weiters etwa Schächtungsverbote, Feiertagsregelungen, das Anbringen von Kreuzen in der Schule, Kopftuchverbote oder Verbote des Tragens von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum.
Der KLRÖ ist eine Plattform für katholische Laienvereinigungen, -verbände und -bewegungen und besteht aus fünf "Kurien", in denen u.a. die Katholische Aktion mit ihren Untergliederungen, die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände, der Katholische Familienverband sowie Gruppierungen in großer Bandbreite von der Legio Mariae über die "Arbeitsgemeinschaft der Säkularinstitute", den "Ordo Franciscanus Saecularis" bis zur Plattform "Wir sind Kirche" vertreten sind. Im vergangenen Jahr hat der Laienrat sein 50-Jahr-Jubiläum gefeiert.
Quelle: kathpress