Finanzministerium: Klarstellung zu kirchlichen Steuerbegünstigungen
Das Finanzministerium hat Angaben von angeblich rund 15 Milliarden Euro an Steuererleichterungen für die katholische Kirche klargestellt und relativiert. Auf Anfrage von Kathpress hat das Ministerium am Mittwoch in einer schriftlichen Stellungnahme festgehalten, dass die medial kolportierte Zahl aus dem Jahr 2019 aus heutiger Sicht "zu hoch angesetzt" war. "Tatsächlich scheint ein einstelliger niedriger Milliardenbereich eine realistische Größe für die steuerlichen Begünstigungen für die katholische Kirche zu sein, das deckt sich auch mit einer entsprechenden Studie des IHS", führt das Ministerium aus und hält fest: "Aus Sicht des BMF ist der Terminus 'Steuerprivilegien' hier nicht zutreffend."
Wie das Ministerium weiter erklärt, habe die damalige Berechnung auf einer Kumulierung der mit den von der Kirche erbrachten Leistungen verbundenen Begünstigungen, sowie den im Sinne der Gemeinnützigkeit begünstigten Vermögenswerten, etwa Liegenschaften, basiert. "Leider ist es uns nicht möglich, die damalige Berechnung und die dahinterliegende Datenbasis nachzuvollziehen".
Weil der Großteil der Mittel, die die Kirche vom Staat erhält, nicht steuerrechtlicher Art, sondern "direkte als auch indirekte Unterstützungen von der öffentlichen Hand" sind, führt das Finanzministerium dazu aus: "Die gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften erbringen Leistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse, etwa: Soziale Betreuung, Bildungswesen, Spitalswesen und der Denkmalschutz, darüber hinaus haben auch konfessionelle Privatschulen einen Rechtsanspruch auf sogenannte 'lebende Subventionen' und auch erbrachte Leistungen im sozial-karitativen Bereich werden teilweise anhand von Leistungskriterien refundiert - etwa im Bereich der Krankenanstalten."
Zudem erklärt das Ministerium, dass die steuerlichen Begünstigungen nicht auf die katholische Kirche allein eingeschränkt seien, und betont: "Die katholische Kirche leistet - wie beispielsweise auch gemeinnützige Vereine oder mildtätige Einrichtungen - einen erheblichen Beitrag für das soziale Zusammenleben in den Gemeinden und die Erhaltung des kulturellen Erbes. Aus diesem Grund bestehen in einzelnen abgabenrechtlichen Bundesgesetzen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen Sonderregelungen. Es handelt sich dabei um Regelungen und abgabenrechtliche Begünstigungen, die auch anderen Glaubensgemeinschaften oder gemeinnützigen Organisationen per Gesetz zustehen."
Kirchenbeiträge steuerlich absetzbar
Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften führt "gesamt zu jährlichen Mindereinnahmen von 130 - 150 Mio. Euro", so das Ministerium, das dazu ausführt: "Die katholische Kirche ist dabei lediglich eine von mehreren kirchlichen Einrichtungen, deren Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Absetzbarkeit der Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften stellt daher keine direkte Unterstützung dar."
Hintergrund für die steuerliche Absetzbarkeit sei der Umstand, dass die Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ähnlich wie gemeinnützige Vereine "Leistungen für die Republik erbringen". Gleichzeitig verweist das Ministerium darauf, dass auch betriebliche und private Spenden an gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen ebenso (innerhalb von Höchstgrenzen) steuerlich absetzbar sind. So führe allein die Absetzbarkeit von Spenden nur von Privatpersonen (ohne den betrieblichen Bereich) zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 85 Mio. Euro.
In der Stellungnahme verweist das Finanzministerium auf eine vom Institut für Höhere Studien (IHS) gemeinsam mit Joanneum Research 2015 herausgegebene Studie mit dem Titel "Wirtschaftsfaktor Kirche", in der u.a. die Zahlungen der öffentlichen Hand an die katholische Kirche erhoben wurden. Als Resultat wurde dazu von beiden Instituten festgehalten: "Aus Sicht der öffentlichen Hand zeigt sich, dass durch Leistungskäufe und Subventionen 3,48 Mrd. an Ausgaben in Zusammenhang mit der römisch-katholischen Kirche anfallen, gleichzeitig aber 3,35 Mrd. durch die römisch-katholische Kirche und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Aktivitäten in Form von Steuern und Sozialabgaben wieder direkt in den öffentlichen Haushalt als Einnahmen zurückfließen."
Quelle: kathpress