Familienverband fordert "klares Signal" für Suizidprävention
Die Umsetzung der vom Verfassungsgerichtshof geforderten Neuregelung der Suizidbeihilfe in Österreich braucht Rahmenbedingungen, damit sehr alte, schwerkranke, pflegebedürftige oder sterbende Menschen ausreichend Möglichkeiten für ein "selbstbestimmtes gutes Leben" haben und nicht unter Druck gesetzt werden: Das hat der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) in einer dem Justizministerium übermittelten Stellungnahme zur aktuellen Debatte hervorgehoben. In der Kathpress vorliegenden KFÖ-Punktation werden unter anderem sehr konkrete Maßnahmen für Alternativen zur assistierten Selbsttötung Transparenz für die Justiz sowie eingefordert.
Der Gesetzgeber solle ein "klares Signal" geben, "dass Suizid und Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht gewollt sind und alles getan wird, das Leben von Menschen bis zuletzt lebenswert zu gestalten und zu schützen", heißt es in dem von Alfred Trendl und Rosina Baumgartner, Präsident und Generalsekretärin der größten österreichischen Familienorganisation, unterzeichneten Schreiben. Nötig sei auch eine österreichweite Kampagne für die Patientenverfügung, mit der seit 2006 möglichen konkrete medizinische Behandlungen vorausschauend abgelehnt werden können.
Zur von vielen Seiten erhobenen Forderung nach einem Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie von Beratungsangeboten wie etwa der Telefonseelsorge heißt es in dem KFÖ-Papier, dieser Ausbau müsse auch "quantifiziert" werden: Konkret müssten Versorgungslücken festgestellt, Ziele definiert und der Ausbau in einem regelmäßigen Fortschrittsbericht dokumentiert werden. Auch die dafür zuständigen Bundesländer und Gemeinden seien hier zur Umsetzung aufgefordert.
Besonders auf die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geforderten gesetzlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch geht der Katholische Familienverband ein. "Sterbehilfe in Österreich darf kein Geschäftsmodell sein", heißt es in der Stellungnahme, seien doch finanzielle Interessen am Tod eines anderen "unethisch und abzulehnen". Folglich dürften durchführende Vereine nicht als "gemeinnützig" eingestuft werden. Auch müssten alle Verstöße die zu findenden Regelungen gegen Missbrauch von Suizidbeihilfe klar sanktioniert werden.
Die Gewissensfreiheit gelte es hochzuhalten und es dürfe niemand - weder Personen noch Träger oder Einrichtungen - zur Assistenz bei einem Suizid gezwungen oder bei deren Ablehnung benachteiligt werden, so der Familienverband. Wichtig sei auch die sorgfältige Dokumentation aller Suizidhilfe-Fälle sowie wissenschaftliche Begleitforschung, die auch etwa die Einwirkungen der Suizidhelfer auf die Willensbildung von Betroffenen und Einflüsse des sozialen Umfelds auf den Suizidwunsch erfassten.
Eine weitere KFÖ-Forderung betrifft den Verfassungsgerichtshof, der im vergangenen Dezember das Verbot der Hilfeleistung beim Suizid als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Das entsprechende Erkenntnis lasse nicht erkennen, wie sich die einzelnen Höchstrichter bei der im Plenum getroffene Entscheidung verhalten hatten, bemängelt der Familienverband. "Aus Transparenzgründen wäre es wichtig, dass Verfassungsrichter ihre abweichenden Meinungen mit der Ausfertigung des Erkenntnisses äußern dürfen", forderte der Familienverband diesbezüglich eine Gesetzesänderung.
Quelle: kathpress