Österreichischer Seniorenrat will Schutz gegen Sterbehilfe-Missbrauch
Im Anschluss an das in der vergangenen Woche abgehaltene "Dialogforum Sterbehilfe" fordert der Österreichische Seniorenrat "ein klares und wirksames Schutzkonzept gegen den Missbrauch des assistierten Suizids". In einer Stellungnahme gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) verlangen die beiden Präsidenten Ingrid Korosec (ÖVP) und Peter Kostelka (SPÖ) am Wochenende eine Sicherstellung des freien Willens Sterbewilliger, einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung sowie ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbeassistenz.
Ohne ein solches Schutzkonzept würde der Druck auf Ältere, Schwerkranke, Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderung stark steigen. "Unter keinen Umständen sollen sich diese Menschen dafür rechtfertigen müssen, dass sie weiterleben wollen und die Möglichkeiten des assistierten Suizids nicht in Anspruch nehmen. Es darf zu keiner Kostendebatte über den Wert des Lebens kommen. Der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft muss oberste Priorität haben", betonten die beiden Präsidenten der gesetzlichen Interessensvertretung der älteren Generation.
Deswegen sollen ausschließlich volljährige und vollständig entscheidungsfähige Personen, welche an einer unheilbaren Krankheit leiden, die in absehbarer Zeit zum Tod führt, assistierten Suizid in Anspruch nehmen dürfen. Das müsse von zwei Ärzten bestätigt werden und es dürfe keine Einflussnahme Dritter geben. Assistierten Suizid für Kinder, Jugendliche und psychisch Erkrankte lehnt der Seniorenrat klar ab.
Auch bei Sterbehilfe bei Demenzkranken, die nicht mehr selbst entscheiden können, muss für die Seniorenvertreter klar eine rote Linie gezogen werden. "Es darf keine zweite Person über das Leben eines anderen entscheiden. Der freie, ernsthafte und dauerhafte Wille muss klar abgesichert sein - dafür hat die Politik Sorge zu tragen", betonte Korosec.
Um diesen freien Willen abzusichern, fordert der Seniorenrat unter anderem die verpflichtende und unabhängige Aufklärung über Alternativen sowie verpflichtende Bedenkzeit. Vor allem bestehen die Seniorenvertreter auf einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung und den damit verbundenen flächendeckenden Ausbau der Angebote. "Eine gute und ausgebaute Hospiz- und Palliativversorgung ermöglich schwerkranken Menschen einen würdevollen Abschied. Darüber hinaus belegen Studien, dass der Großteil der Menschen bei ausreichender Hospiz- und Palliativversorgung vom Sterbewunsch Abstand nimmt", hielt Kostelka fest.
Außerdem fordert der Seniorenrat ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz, unter anderem mittels Werbeverbot, Verbot der Gewinnorientierung und Begrenzung der geleisteten Assistenzen für Vereine. "Sterben darf kein Geschäftsmodell werden. Diesen Weg dürfen wir als Gesellschaft nicht beschreiten", so Korosec und Kostelka.
Das von der Regierung eingerichteten "Dialogforums Sterbehilfe" hatte die ganze letzte Woche intern beraten. Die Ergebnisse sollen nun in den kommenden Wochen zu einem Bericht zusammengefasst und auf der Homepage des Justizminisgteriums veröffentlicht. Im Sommer soll dann ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen.
Grund für die Initiative war der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom Dezember, wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord unzulässig ist. Das Justizministerium hatte daher Religionsgemeinschaften, Organisationen und Wissenschafter aus den verschiedensten Bereichen eingeladen, Vorschläge zu machen, wie ein neu gestaltetes verfassungskonformes Gesetz aussehen könnte.
Quelle: kathpress