Abstand halten, Maske tragen
Wie wir heuer unter Corona-Bedingungen Ostern feiern
Abstand halten, Maske tragen
Wie wir heuer unter Corona-Bedingungen Ostern feiern
"Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich."
So steht es in einem eigenen Dokument der Bischofskonferenz mit den Detailregeln zur Karwoche und zu Ostern. Im Detail können die Bestimmungen hier nachgelesen werden. Wir haben die wichtigsten Informationen in Form von Fragen und Antworten zusammengestellt.
Fragen & Antworten
Welche Grundregeln gelten für Gottesdienste? | |
Es gibt zwei Grundregeln, die einzuhalten sind bzw. bei deren Beachtung der Besuch eines Gottesdienstes möglich ist: Es muss ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, gewährleistet sein; und es besteht FFP2-Masken-Pflicht während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Darüber hinaus gelten die Regeln, die die Bischofskonferenz in ihrer zuletzt am 23. März aktualisierten Rahmenordnung veröffentlicht hat. Dazu zählt, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es in der Rahmenordnung ausdrücklich. |
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Wird es Fußwaschungen am Gründonnerstag geben? | |
Nein, bei den Fußwaschungen handelt es sich um optionale liturgische Handlungen, die aber nicht verpflichtend sind. Heuer fallen sie coronabedingt aus. Auch die mancherorts übliche Prozession am Ende der Messe vom Letzten Abendmahl muss leider entfallen bzw. findet nicht statt. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung", heißt es seitens der Bischofskonferenz. |
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Welche Regeln gelten für den Karfreitag und die Kreuzverehrung? | |
Die Kreuzverehrung wird heuer beschränkt auf eine Verneigung oder eine Kniebeuge. Eine Berührung des Kreuzes ist nicht möglich. Zudem empfehlen die Bischöfe für die Karfreitagsliturgie heuer eine zusätzliche Fürbitte aus Anlass der Corona-Pandemie zu halten. Diese enthält die Bitte für all jene Menschen, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. |
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Darf ich trotz Ausgangssperre den Osternachtsgottesdienst besuchen? | |
Ja, denn der Besuch religiöser Veranstaltungen unterliegt grundsätzlich nicht den Ausgangsbeschränkungen. | |
Gibt es spezielle Regeln im Blick auf den Gesang bei den Gottesdiensten? | |
Nein, Gemeinde- und Chorgesang bleiben weiterhin untersagt. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist auf der Website der Kirchenmusikkommission abrufbar. |
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Gibt es die Möglichkeit des Kommunionempfangs? | |
Ja, der Kommunionempfang ist möglich - unter Beachtung folgender Regeln: Die Gläubigen müssen einen Mindestabstand von 2 Metern auch beim Kommuniongang einhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen." Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird". |
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Gelten für die Ostregion (NÖ, Wien, Bgld.) besondere Regeln? | |
Nein. Auch hier bleiben - trotz der von der Regierung über Ostern noch einmal verschärften Maßnahmen - die Kirchen offen und der Besuch der Karwochen- und Oster-Gottesdienste möglich. Die Bischöfe der betroffenen Region haben sich jüngst zu dieser Frage erklärt. (Hier nachzulesen) |
Weitere Tipps & Links
- Ostergottesdienste bzw. Gottesdienste in der Karwoche können gezielt unter www.ostergottesdienste.at oder in der "Glauben.Leben"-App gesucht (und gefunden!) werden.
- Wer die Gottesdienste lieber "auf Distanz" und somit medial vermittelt mitfeiern möchte, der findet unter www.katholisch.at/gottesdienste einen umfangreichen Kalender mit allen Übertragungen in TV, Radio und Internet.
- Eine Hinführung zu Ostern und zu den Höhepunkten der Heiligen Woche bietet außerdem das katholisch.at-Oster-Dossier unter www.katholisch.at/ostern