Musik in Weihnachtsgottesdiensten: Vier dürfen singen
Detaillierte Bestimmungen zu Gesang und Musik in der Weihnachtsliturgie hat die Österreichische Kirchenmusikkommission jetzt bekannt gegeben. Bis zu vier Gesangssolisten und vier Instrumentalmusiker dürfen "Stille Nacht, heilige Nacht" und andere Lieder anstimmen, Gemeinde- und Chorgesang ist in Corona-Zeiten nicht erlaubt. Turmblasen im Kontext der Liturgie sei jedoch möglich, teilte die vom St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried und dem Kirchenmusikfachmann Prof. Franz Karl Praßl angeführte Kommission mit. Proben seien "im unbedingt nötigen Umfang" unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen möglich, Mund-Nasenschutz sei dabei von allen - mit Ausnahme der Bläser - zu tragen.
Für die kirchliche Ordnung, besonders für die Liturgie, gilt weiterhin die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste in der Fassung vom 7. Dezember, in der allfällige Vereinbarungen zwischen Kultusamt und Religionsgemeinschaften berücksichtigt sind (Informationen dazu: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung). Der jeweils zuständige Diözesanbischof kann auf Grundlage dieser Rahmenordnung Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.
Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. In der Rahmenordnung der Bischofskonferenz heißt es dazu: "Nicht betroffen davon ist der Gesang von (bis zu vier) Solisten. Diese oder eine Kantorin / ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen."
An die Stelle der übrigen Gesänge solle - auch bei Gottesdiensten im Freien - Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. Ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten ist ebenfalls möglich. Eine weitere Spezifizierung sei aufgrund der unterschiedlichen Situationen in den Pfarren nicht möglich, wies die Kirchenmusikkommission hin.
Musik im Gottesdienst mehr als "Ausschmückung"
Zugleich hielt das die Bischöfe beratende Fachgremium fest, dass Singen und Musizieren in Gottesdiensten nicht "Ausschmückung", "Umrahmung" oder Ähnliches sei, sondern ein integrierender Bestandteil der Liturgie selbst und "wesensnotwendig für die Feier". Eine Minimierung dieser Elemente könne in Krisensituationen angezeigt sein, eine gänzliche Abschaffung nicht.
Das Turmblasen in der Weihnachtsnacht ist oftmals fixer Bestandteil der Einstimmung in die Mette. Im Kontext der Liturgie sei dieser Brauch jedenfalls zulässig, sofern die nötigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können.
"Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass in dieser krisenhaften Situation nicht Singen und Musizieren als solches eine potenzielle Gefahr darstellen, sondern die Nicht-Einhaltung der Regeln und Rahmenbedingungen wie Abstände, MNS, allgemeine Hygienemaßnahmen usw.", hielt die Kommission fest. Und wörtlich: "Wir sind sicher, dass auch mit weniger Möglichkeiten musikalisch schön und würdig gestaltete Gottesdienste gefeiert werden können, welche zur Ehre Gottes und zur Freude der Menschen Weihnachten zu einem geistlichen Erlebnis werden lassen."
Quelle: kathpress