Dreikönigsaktion: Konfliktmineralien-Gesetz braucht Nachbesserung
Das in Österreich zur Begutachtung aufliegende Konfliktmineralien-Gesetz braucht eine Nachbesserung. Diese Einschätzung hat die Dreikönigsaktion (DKA) der Katholischen Jungschar in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf festgehalten und darüber in einer Aussendung am Montag informiert. Die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger punkte in ihrem Vorschlag zwar mit Transparenz: Ihr Ministerium will jährlich alle österreichischen Importeure, die unter die Verpflichtungen der Verordnung fallen, im Internet veröffentlichen. Aber laut DKA-Experten Herbert Wasserbauer fehlten im Entwurf Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen, die nicht kooperieren wollen.
"Alarmierend" sei vor allem eine Schwäche: Verantwortungsbewusste Unternehmen würden bereits jetzt freiwillig die entsprechenden Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfüllen und mit den neuen Regeln keinerlei Problem haben. "Wem seine Lieferketten bisher egal waren, der hat leider auch in Zukunft wenig zu befürchten", bemängelte die DKA. Der am Montagabend dem Nationalrat vorgelegte Gesetzestext erlaube nur eine Verwaltungsstrafe bis maximal 726 Euro. "Es ist, wie wenn die Polizei für Verkehrsdelikte Strafmandate mit Cent-Beträgen ausstellen würde", kritisierte Wasserbauer. Damit auch Verweigerer "motiviert werden", empfehle die Dreikönigsaktion gemeinsam mit anderen Organisationen 50.000 Euro als Untergrenze bei Bestrafungen. Dies werde auch in Deutschland so gehandhabt.
"Konfliktmineralien" finanzieren Krieg
Zu den Hintergründen des Gesetzes erklärte die Dreikönigsaktion: Rebellengruppen, Milizen, kriminelle Banden und Warlords bräuchten Geld, um Waffen zu kaufen und Kriege zu führen. Der illegale Handel mit Bodenschätzen sei dafür eine willkommene Finanzierungsquelle. "Menschen, die in der Nähe von Minen in (Bürger-)Kriegsregionen leben, werden von den Bewaffneten bedroht, terrorisiert, versklavt und mitunter sogar getötet", wies die DKA hin. Auch Kinder würden ausgebeutet.
Um dem Problem von "Konfliktmineralien" zu begegnen, verabschiedete die Europäische Union bereits 2017 ein Gesetz, das Importeure von Gold, Tantal, Zinn und Wolfram verpflichtet, ihre Zulieferketten zu überprüfen und ihr Möglichstes zu tun, damit sie nicht unwillentlich Kriegstreiber finanzieren. Diese gesetzlichen "Sorgfaltspflichten" treten mit 1. Januar 2021 in Kraft. Wie alle Mitgliedsstaaten muss sich Österreich um die Durchführung dieser EU-Verordnung kümmern und entsprechende Kontrollen durchführen.
Die Schwellenwerte, ab denen die Regeln für Importeure greifen, seien von der Europäischen Kommission sehr hoch angesetzt worden, teilte die DKA mit. Für Gold lägen sie bei 100 Kilogramm jährlich. "100 Kilo Gold entsprechen derzeit einem Wert von fast 5 Millionen Euro. Dafür kann ein Warlord mindestens 12.000 Stück Kalaschnikow-Gewehre kaufen", rechnete Wasserbauer vor. Dem müsse der Gesetzgeber in Österreich einen Riegel vorschieben. "Es geht nicht darum, Klein- und Mittelbetrieben in Österreich untragbare Lasten aufzubürden", erklärte Wasserbauer. "Wer solch große Mengen an Rohstoffen importiert, hat auch die Möglichkeiten, seine Verantwortung für in den Lieferketten wahrzunehmen."
Quelle: kathpress