Warum ein Gottesdienst-Lockdown? Kirche veröffentlicht Erklärvideos
Warum hat die katholische Kirche die Feier öffentlicher Gottesdienste bis 6. Dezember ausgesetzt? - Und wie kam es vom Ablauf und von den Gesprächen her eigentlich zu dieser Entscheidung? Dies sind nur zwei jener Fragen, auf die der Medienreferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Dr. Paul Wuthe, in insgesamt vier Erklärvideos eingeht, die seit 24. November auf der Website der Bischofskonferenz abrufbar sind. Weitere Fragen betreffen die Feier nicht-öffentlicher Gottesdienste sowie kirchliche Hilfsangebote für das persönliche Glaubensleben während des Lockdowns.
"Seitens der Bischofskonferenz wurden wir zuletzt immer wieder angefragt, wie es zu der für viele überraschenden Entscheidung des Lockdowns auch im kirchlichen Bereich gekommen ist. Die Videos wollen darauf Antwort geben und zugleich deutlich machen, wie das kirchliche Leben trotzdem weitergeht", so Wuthe gegenüber Kathpress. Verfügbar sind die Videos außerdem unter www.katholisch.at/corona.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Bischöfe, die öffentlichen Gottesdienste bis 6. Dezember auszusetzen, seien vor allem die dramatischen Ansteckungszahlen in Österreich gewesen, erläutert Wuthe in einem Video. "Wir befinden uns in einer Extremsituation. Kein Land weltweit hat höhere Infektionszahlen, umgerechnet auf die Bevölkerung". Es sei daher ein Gebot der Vernunft und des Lebensschutzes, von jedem vermeidbaren sozialen Kontakt abzusehen. "Die jetzige Situation ist der Ernstfall für das Verhältnis von Vernunft und Glauben", so Wuthe.
Zudem unterstreicht der Medienreferent der Bischofskonferenz, dass seelsorgliche Angebote weiterhin möglich seien: etwa die Seelsorge an Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Auch die Feier nicht-öffentlicher Gottesdienste von bis zu 10 Personen sei weiterhin möglich sowie die Feier von Begräbnissen mit bis zu 50 Personen. Es gehe in dieser besonderen "Extremsituation", die zeitlich klar befristet sei, darum, "Selbst- und Nächstenliebe zu leben".
Schließlich betont Wuthe, dass die Umsetzung des Lockdowns seitens der Katholischen Kirche an fünf Kriterien gekoppelt war: Die zeitliche Befristung der Maßnahme, die weitere Öffnung der Kirchen für das persönliche Gebet, die Möglichkeit, im kleinsten Kreis nicht-öffentliche Gottesdienste zu feiern, die Seelsorge an Kranken, Alten, Sterbenden und Pflegebedürftigen sowie schließlich die Feier von Begräbnissen. All dies ist vom Gesetzgeber auch in der aktuellen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung berücksichtigt worden, nachdem die Kirche zuvor die Bereitschaft zum zeitlich befristeten Aussetzen der öffentlichen Gottesdienste erklärte hatte, wie auch in der vom zuständigen Gesundheitsministerium begleitend zur Verordnung veröffentlichten "Rechtlichen Begründung" ausgeführt wird.
Im Blick auf die Kriterien für die Feier nicht-öffentlicher Gottesdienste hält Wuthe nochmals fest, dass es sich dabei um Gottesdienste mit mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Personen handelt, die vorab namentlich festzulegen sind. Während des Gottesdienstes dürfen keine weiteren Personen dazu kommen, auch seien die üblichen Sicherheitsvorkehrungen - das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und ein Mindestabstand von 1,5 Metern - einzuhalten. "Auf diese Weise ist es auch im Lockdown möglich, die Eucharistie zu feiern. Und in vielen Gemeinden wird diese Feier bereits live gestreamt und so den Gläubigen ermöglicht, die Messe mitzufeiern".
Zuletzt hatte das von Wuthe geleitete Medienreferat der Bischofskonferenz unter www.katholisch.at/gottesdienste eine eigene Website erstellt, die Fernseh-, Radio- und Streaming-Gottesdienste in Form eines Kalendariums versammelt.
Quelle: kathpress