Gottesdienste trotz Corona
Bundeskanzler verteidigt Neuregelung
Gottesdienste trotz Corona
Bundeskanzler verteidigt Neuregelung
Rückendeckung für die trotz Lockdown weiterhin bestehende Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern, kommt von Bundeskanzler Sebastian Kurz. "Der Bereich der Religion ist eben ein ganz besonders heikler und das ist immer eine Frage der Abwägung, was gewisse Grundrechte betrifft", verteidigte Kurz im Ö1-Morgenjournal die zwischen Kultusamt und Religionsgemeinschaften ausgehandelten Neuregelung. Diese sieht im Kern vor, dass öffentliche Gottesdienste weiterhin möglich sein sollen, solange der Mindestabstand von jetzt 1,5 Metern eingehalten wird und der Mund-Nasenschutz getragen wird.
Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 0.00 Uhr in Kraft. Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der katholischen Kirche ist bereits in Arbeit und soll möglichst rasch abgeschlossen sein.
Kurz antwortete damit im Morgenjournal auf die zuletzt auch von der "Initiative Religion ist Privatsache" als kritische Spitze formulierte Anfrage, warum landesweit Veranstaltungen abgesagt würden, Gottesdienste aber weiterhin stattfinden könnten. Die Religionsausübung sei eine heikle Frage, da sie die Grundrechte berühre. "Wir sind hier in einem guten Dialog mit den Religionsgemeinschaften", betonte Kurz abschließend.
Die "Initiative Religion ist Privatsache" ortet hinter der Neuregelung eine "weltanschauliche Diskriminierung", da sie "religiöse Veranstaltungen" über Bildungsanliegen stelle, dürften doch Oberstufenschülerinnen und -schüler während des Lockdowns nicht in die Schule kommen. In die gleiche Kerbe schlug auch der Verein "Atheisten in Österreich", der der Regierung in einem Offenen Brief eine "falsch verstandene Rücksicht auf die religiösen Bedürfnisse Einzelner" vorwarf.
Am Sonntag hatte Kultusministerin Susanne Raab erklärt, es sei "wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben". Raab lobte zudem die bisherige Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften, die "alles tun" würden, "damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet".
Am Sonntag argumentierte auch die Grüne-Klubobfrau Sigi Maurer im Rahmen einer Debatte auf Twitter ähnlich wie der Koalitionspartner und schrieb u.a.: "Gottesdienste sind Teil der Religionsausübung und sind, ebenso wie Versammlungen, durch die Verfassung besonders geschützt."
Quelle: Kathpress