Kirche und Homosexuelle: Bischof Glettler unterstützt Papst-Forderung
Der österreichische Familienbischof Hermann Glettler unterstützt das Bekenntnis von Papst Franziskus zu einem rechtlichen Schutz für gleichgeschlechtliche Paare in Form von eingetragenen, zivilen Partnerschaften. "Diese notwendige und begrüßenswerte Forderung ist in Österreich längst umgesetzt, aber bei weitem noch nicht in allen Ländern weltweit", betonte der Innsbrucker Bischof in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Kathpress (Donnerstag, 22.10.). Glettler ist in der Österreichischen Bischofskonferenz für das Referat "Ehe und Familie" verantwortlich.
Die katholische Kirche in Österreich pflege seit vielen Jahren einen "bewusst wertschätzenden Umgang" mit homosexuell orientierten Menschen, erinnerte Glettler. In einigen Diözesen gebe es drüber hinaus spezielle Initiativen und Arbeitskreise, "um Vorurteile abzubauen, spirituelle Heimat zu ermöglichen und mit und für diese Zielgruppe auch als Kirche präsent zu sein", so der Bischof: "Gott lädt uns alle ein, an seiner lebendigen Kirche mitzubauen."
Zu dem Thema sorgen neue Aussagen von Papst Franziskus aktuell international für Schlagzeilen. "Homosexuelle haben das Recht, in einer Familie zu leben. Sie sind Kinder Gottes und haben das Recht auf eine Familie", sagte der Papst im Interview für einen neuen Dokumentarfilm, der am Mittwoch in Rom Premiere feierte. Dem dürfe man sich nicht entgegenstellen, betonte der Papst in dem Film "Francesco" des russischen Regisseurs Evgeny Afineevsky. "Was wir benötigen, ist ein Gesetz, das eine zivile Partnerschaft ermöglicht." Betroffene sollten rechtlich abgesichert sein.
Während der Papst bereits in früheren Aussagen eine Duldung eingetragener Partnerschaften für Homosexuelle signalisierte, lehnt er eine gleichgeschlechtliche "Ehe" weiterhin ab.
Mit seinen Aussagen bestätigt Franziskus eine Haltung, die von Theologen, aber auch Kardinälen und Bischöfen bereits früher geäußert wurde. Demnach brauchen homosexuelle Paare von Seiten des Staates Rechtssicherheit. Der Papst selbst machte aber schon früher zugleich deutlich, dass "es keine Verwechslung zwischen der von Gott gewollten Familie und irgendeiner anderen Art von Verbindung geben darf". So erklärte er 2016: "Die Ehe zwischen Mann und Frau" müsse von anderen Verbindungen unterschieden werden. Diese Position hat auch die Österreichische Bischofskonferenz in der Diskussion um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vertreten.
Quelle: kathpress