Regierung: Verschärfte Corona-Maßnahmen ab Freitag
Gottesdienste sind nicht von den neuen bundesweiten Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie betroffen. "Kirchen sind grundsätzlich ausgenommen", so Bundeskanzler Sebastian Kurz wörtlich im Rahmen der Regierung-Pressekonferenz am Montagvormittag (19.10.2020). Positiv hob Kurz hervor, dass sich die Kirchen in Österreich bereits freiwillig an die Corona-Regelungen halten. Für die katholische Kirche gelten weiterhin die von der Bischofskonferenz Anfang Oktober herausgegebenen Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste, wie beispielsweise eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstand.
Konkret sehen die von der Bundesregierung verkündeten neuen Corona-Regelungen Verschärfungen bei Zusammenkünften vor: So sind bei Treffen im Freien nur mehr zwölf erwachsene Personen erlaubt, bei Zusammenkünften im Inneren maximal sechs Personen. Diese Regelungen gelten etwa in Lokalen, bei Sportkursen, aber auch bei Hochzeiten oder Vereinstreffen. Nur Begräbnisse und berufliche Treffen sind von diesen Maßnahmen ausgenommen.
Die neuen Regelungen gelten ab Freitag (23.10.); weiterhin gültig sind zudem die Hygienevorschriften, das "generelle Abstandhalten" sowie das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, regionale Maßnahmen zu treffen, u.a. Maskenpflicht oder Alkoholverbot an öffentlichen Orten. Eigene Regelungen gelten zudem für professionelle Veranstalter. In privaten Räumlichkeiten gilt die Verordnung nicht und darf auch nicht kontrolliert werden.
Ziel ist es laut Kurz, einen neuerlichen Lockdown zu verhindern; er richtete daher eine "eindringliche Bitte an alle Österreicherinnen und Österreicher: Bitte helfen Sie mit. Sie können mit ihrem Verzicht einen Beitrag für unser Land leisten". Die nächsten Monate könnten ein "Kraftakt werden".
Mehr Präventionsmaßnahmen, Personal-Schulungen, einheitliche Regeln für eine MNS-Pflicht für Besucher und Personal sowie regelmäßige Screeningtests werde es für Pflege- und Altersheime geben, kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an. Es gehe dabei nicht um "Isolierungen" von älteren Personen, sondern um Schutz. Wie Kurz appellierte auch Anschober, "den Zusammenhalt wieder zu leben", weiters sei "jeder und jede wieder Teil der Lösung und könne wichtigen Beitrag zum Schutz leisten".
Regeln für Gottesdienste
Die geltende Rahmenordnung der Bischofskonferenz - wirksam seit 9. Oktober - enthält allgemeine Regeln, die für alle Gottesdienstformen gelten, darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für einzelne Sakramente und Feierformen sowie für die Musik. Für "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" (z.B.: Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung) sind die Erstellung eines Präventionskonzepts und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse.
Weil die Rahmenordnung nur Gottesdienste betrifft, sind für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben etc. "die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp" verpflichtend, wird ausdrücklich betont. Für Schulgottesdienste gibt es Besonderheiten, die von den jeweiligen diözesanen Schulämtern unter Beachtung der schulbehördlichen Vorgaben konkretisiert werden. Außerhalb der Gottesdienstzeiten sollen die Pfarren ihre Kirchen tagsüber offen halten und zum persönlichen Gebet einladen, wird seitens der Bischöfe betont.
(Rahmenordnung herunterladbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Quelle: kathpress